Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Lehrerausbildung reformieren

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Die Schulen benötigen dringend qualifiziertes Personal. Es braucht eine grundlegende Umstrukturierung der Lehrkräfteausbildung: Führen Sie ein duales Studium von vier Jahren Dauer ein, an dessen Ende die vollständige Qualifizierung als Lehrkraft steht. Darin müssen die Universitäten, Zfsls und Schulen eingebunden sein. Studierende sollten direkt in der Schule Praxiserfahrungen sammeln und so viel Geld erhalten, dass sie nicht nebenbei ohnehin noch eine Vertretungsstelle bekleiden müssen. Die Universitäten könnten den ersten theoretischen Teil abdecken, die Zfsls den zweiten praktischen Teil. Und die ganze Zeit über gehen die Studierenden 2-3 Tage in der Woche in die Schule.

Antwort

Eine kontinuierliche Anwesenheit aller nordrhein-westfälischen Lehramtsstudierenden an den Schulen würde zu einer grundsätzlichen Überforderung der Ausbildungsschulen führen und die Lehrkräfte dort somit nicht entlasten, sondern zusätzlich belasten. Ein solches hochkomplexes System könnte auch den Studienerfolg im Lehramtsstudium beeinträchtigen. Darauf weist die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz in ihrem Gutachten von Dezember 2023 hin und befürchtet im Ergebnis eine starke Belastung und Überforderung der Studierenden und daher eine Erhöhung statt einer Minderung der Studienabbruchsquoten (Erfordernis eines "kumulativen Kompetenzaufbaus"; insbesondere Studienanfängerinnen und Studienanfänger müssen im Studium zunächst die Grundlage für einen Perspektivwechsel auf schulische Praxis schaffen). Kontinuierliche Bezahlung und Begleitung der Studierenden würde auch den Landeshaushalt und die Hochschulen überfordern.
Darüber hinaus stellt ein so gefordertes duales Studium die zweiphasige Lehrkräfteausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst grundsätzlich in Frage; der Vorbereitungsdienst in Verantwortung des Landes ermöglicht jedoch die zielgerichtete Vorbereitung auf selbstständigen Unterricht durch schulpraktische Ausbilderinnen und Ausbilder. Ein Verzicht auf den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung als Laufbahnprüfung am Ende der Ausbildung widerspräche dem in Nordrhein-Westfalen bestehenden beamtenrechtlichen Rahmen und verstieße gegen die länderübergreifenden Vereinbarungen in der Kultusministerkonferenz über die Lehrkräfteausbildung und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, die das Land nicht einseitig ändern kann. Ein Resultat einer solchen Reform wäre daher die fehlende bundesweite Mobilität der Absolventinnen und Absolventen.