Zusammenarbeit mit Schulträgern verbessern
Themenfeld
Schulträgerangelegenheiten
Vorschlag
Es braucht eine klare Trennung und geregelte Zusammenarbeit von Schule und Schulträger. Die Schulen benötigen in der Zusammenarbeit mit dem Schulträger zudem bessere Mitwirkungsmöglichkeiten. In der Praxis zeigt sich, dass es problematische Überschneidungen zwischen den Bereichen Schule und Schulträger gibt. Beispiele sind die komplexe Ausschreibungspraxis bei Schulträgeraufgaben, aufwändige Abläufe bei Baumaßnahmen oder die Personalführung der Nicht-Lehrkräfte an der Schule. Die Personalausstattung des Schulträgers ist (nicht nur bezüglich des nicht-pädagogischen Personals an Schulen) oft viel zu gering, wodurch Aufgaben des Schulträgers stillschweigend an Schulen verlagert werden (z. B. Planung von Maßnahmen, Kostenvoranschläge und Vergleichsangebote, Bauplanung usw.). Das Ministerium müsste klar definieren, was Aufgabe der Schule sein darf.
Die Kommunikation mit und zwischen den unterschiedlichen Akteuren des Schulträgers gestaltet sich aktuell zudem oftmals langwierig, wenig transparent und fehleranfällig (z. B. bei Bau-Projekten). Die Schulleitung muss mit sehr vielen unterschiedlichen Ämtern mit jeweils vielen Ansprechpersonen und verteilten Zuständigkeiten Kontakt halten. Es braucht beim Schulträger eine zentrale Ansprechperson (zzgl. Stellvertretung) für jede Schule für alle Schulträger-relevanten Vorgänge, die kurzfristig und eigenständig Entscheidungen treffen kann. Beim Schulträger sollte ein zentrales Projektmanagement für schul-bezogene Projekte eingerichtet werden. Kleinere Projekte sollte die Schule mit einem eigenen Budget in eigener Verantwortung umsetzen können (für die Verwaltung dieses Budgets muss den Schulen zudem geeignetes Personal bereitgestellt werden.
Die Kommunikation mit und zwischen den unterschiedlichen Akteuren des Schulträgers gestaltet sich aktuell zudem oftmals langwierig, wenig transparent und fehleranfällig (z. B. bei Bau-Projekten). Die Schulleitung muss mit sehr vielen unterschiedlichen Ämtern mit jeweils vielen Ansprechpersonen und verteilten Zuständigkeiten Kontakt halten. Es braucht beim Schulträger eine zentrale Ansprechperson (zzgl. Stellvertretung) für jede Schule für alle Schulträger-relevanten Vorgänge, die kurzfristig und eigenständig Entscheidungen treffen kann. Beim Schulträger sollte ein zentrales Projektmanagement für schul-bezogene Projekte eingerichtet werden. Kleinere Projekte sollte die Schule mit einem eigenen Budget in eigener Verantwortung umsetzen können (für die Verwaltung dieses Budgets muss den Schulen zudem geeignetes Personal bereitgestellt werden.
Antwort
Eine Umsetzung ist aufgrund des geringen Konkretisierungsgrades und des unklaren Inhaltes des Vorschlags nicht möglich. Es ist nicht klar, welche Probleme bei der Zuständigkeitsverteilung gesehen werden und somit den Vorschlag zugrunde liegen. Schulträgeraufgaben unterliegen der Organisationshoheit des Schulträgers (kommunale Selbstverwaltung) und entziehen sich einer landesrechtlichen Regelung. Teilweise ist Bundesrecht betroffen. Die Kooperation mit dem Schulträger in Organisationsfragen ist zunächst Aufgabe der Schulleitung. Fragen des Beschaffungswesens, des Gebäudemanagements, Brandschutz und Budgets werden in eigenständigen Vorschlägen bearbeitet.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Thematik in Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Sprache bringen.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Thematik in Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Sprache bringen.