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Bezüge Schulleitung erhöhen

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Die Besoldung von Schulleitungen sollte erhöht werden. Für die lange und wachsende Aufgabenliste von Schulleitungen werden in der freien Wirtschaft mehrere Positionen besetzt.

Antwort

Über die Besoldung der Schulleitungsämter entscheidet der Besoldungsgesetzgeber. Mit dem Gesetz zur Anhebung der Ämter von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen sind die Ämter ab dem 1.1.2017 einheitlich mit A 14 LBesO A bewertet worden, die vorher je nach Größe der Schule mit A 12 plus Amtszulage, A 13 oder A 13 mit Amtszulage bzw. A 14 besoldet worden sind. Die Anhebung der Besoldung für Schulleitungen an Grundschulen und Hauptschulen trägt den Änderungen des Berufsbildes zur Führungskraft mit Personalverantwortung und Gestaltungsauftrag für eine qualitätssichernde Schulentwicklung, dem Aufgabenzuwachs und der Verantwortung, die mit diesem Amt verbunden ist, Rechnung.
Die neue Ämterbewertung mit der Besoldungsgruppe A 14 steht besoldungsrechtlich in einem angemessenen Verhältnis zu den Schulleitungsämtern der übrigen Schulformen. Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen auf die Schulleitungsbesoldung entfalten könnte, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.
2018 sind zudem die Besoldung der Konrektorenämter an Grund- und Hauptschulen verbessert worden und seit 2022 haben auch kleine Schulen eine Konrektorenstelle, so dass die Besoldungsstruktur und die Ämterausstattung in den vergangenen Jahren bereits signifikant gestärkt worden ist.