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Leistungsbezogene Besoldung

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Die Bezahlung von Lehrkräften sollte an den unterschiedlichen Arbeits- und Leistungsprofilen ausgerichtet werden. Während alle voll ausgebildeten Lehrkräfte bislang gleich entlohnt werden, sollen künftig die unterschiedlichen Aufgabenbereiche (z. B. Klassenleitung, Unterrichts- und Korrekturaufgaben sowie außerschulische Organisation) in die Vergütung einfließen. Als konkretes Lösungskonzept wird ein leistungsbezogenes, wochenbasierte Stundenmodell vorgeschlagen.

Antwort

Die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten und damit auch der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis ist gesetzlich geregelt und erfolgt nach den Anforderungen des abstrakten Amtes unabhängig von den individuellen konkreten Aufgaben und Belastungen. Der Besoldungsgesetzgeber hat im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30.5.2023 auch an der grundlegenden laufbahnrechtliche Einteilung in Lehrämter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sonderpädagogische Förderung) und der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Sekundarstufe II) explizit festgehalten.
Für die ständige Wahrnehmung besonderer Aufgaben oder zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen verfügen Schulen über Anrechnungsstunden. Die Verteilung dieser Entlastungen erfolgt durch die Schulleitung und Lehrerkonferenz auf Basis sachgerechter Kriterien.
Ein leistungsbezogenes Stundenmodell würde die Komplexität der Stundenplanung erheblich erhöhen, besonders aufgrund vielfältiger Fächerkombinationen. Zudem drohen neue Ungleichgewichte in der Unterrichtsversorgung und Ungleichbehandlung innerhalb des Kollegiums.
Die Landesregierung greift diesen Vorschlag nicht auf.