Einschulungsalter
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
Der Einschulungsstichtag sollte wieder auf den 30. Juni oder einen flexiblen Zeitraum gesetzt werden. Aktuell macht sich das fehlende Kindergarten-Jahr und die damit verbundene mangelnde emotionale Reife der Kinder sehr bemerkbar.
Antwort
Der Vorschlag einer Verschiebung des Einschulungsstichtages steht im Widerspruch zu dem Ziel der Landesregierung, die Basis-Kompetenzen der Kinder möglichst frühzeitig in schulischer Verantwortung zu fördern.
Mit dem aktuell vorgesehenen Instrument der Zurückstellung ist bewusst zu dem Zweck eingerichtet, die individuellen Voraussetzungen des Kindes in den Blick zu nehmen. Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit Runderlass vom 5. Oktober 2017 zusätzliche Hinweise zum schulärztlichen Gutachten gegeben. So wurde klargestellt, dass für eine Zurückstellung relevante gesundheitliche Gründe auch dann vorliegen können, wenn diese bei einer durch Fachleute prognostizierten Überbelastung im Schulalltag langfristig entstehen. Damit wurden präventive Gesichtspunkte gestärkt. Fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen, die für die zu treffende Prognose bedeutsam sein können, können die Eltern selbst in das Verfahren einbringen. Durch eine Gesamtbetrachtung der elterlichen, der pädagogischen und der schulärztlichen Perspektive kann so sichergestellt werden, dass individuell die richtige Entscheidung für jedes Kind getroffen wird.
Mit dem aktuell vorgesehenen Instrument der Zurückstellung ist bewusst zu dem Zweck eingerichtet, die individuellen Voraussetzungen des Kindes in den Blick zu nehmen. Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit Runderlass vom 5. Oktober 2017 zusätzliche Hinweise zum schulärztlichen Gutachten gegeben. So wurde klargestellt, dass für eine Zurückstellung relevante gesundheitliche Gründe auch dann vorliegen können, wenn diese bei einer durch Fachleute prognostizierten Überbelastung im Schulalltag langfristig entstehen. Damit wurden präventive Gesichtspunkte gestärkt. Fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen, die für die zu treffende Prognose bedeutsam sein können, können die Eltern selbst in das Verfahren einbringen. Durch eine Gesamtbetrachtung der elterlichen, der pädagogischen und der schulärztlichen Perspektive kann so sichergestellt werden, dass individuell die richtige Entscheidung für jedes Kind getroffen wird.