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COPSOQ

Themenfeld

Datenerfassung & Statistik

Vorschlag

Die Überarbeitungen der COPSOQ-Fragestellungen sind aus Perspektive der Schulleitungen zum Teil wenig sinnvoll. Was passiert nach der Auswertung von Seiten des Landes?

Antwort

Das MSB ist bei jeder Überarbeitung der Fragebögen zur COPSOQ-Befragung, die zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich psychischer Belastungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz dient, bemüht, die Fragestellungen auf die Belange und Spezifika des Schulbereiches zu fokussieren. Dabei sind aber nicht alle Fragebereiche für individuellen Veränderungen geeignet, die Schulleitungen zum Teil wünschen. Der Großteil der Fragestellungen muss aus Gründen der Vergleichbarkeit sowohl innerhalb der Gruppe der pädagogischen Landesbeschäftigten an den öffentlichen Schulen in NRW als auch mit anderen Berufsgruppen beibehalten werden. Der berufsspezifische Frageteil wird gesondert betrachtet. Hier liegt neben der guten Abbildbarkeit der Gefährdungen im Schulbereich ein Augenmerk auf der Länge des Gesamtfragebogens, um die Beantwortungszeit möglichst kurz zu halten.
Für das MSB ist es wichtig, dass gewonnene Erkenntnisse aus den Befragungsergebnissen differenziert und qualitativ auf allen betroffenen Ebenen (Einzelschule, Schulaufsicht, MSB) zur Verfügung stehen, um diese im Zyklus der Gefährdungsbeurteilung im psychosozialen Bereich nutzen zu können und nach Bedarf im weiteren Verlauf geeignete Maßnahmen ableiten zu können.