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Lehramtsstudium reformieren

Themenfeld

Pädagogische Aspekte

Vorschlag

Das Lehramt für die Primarstufe sollte verkürzt und neu ausgerichtet werden (stärkerer Fokus auf Diagnostik, Didaktik, Gesprächsführung, Förderverfahren und Resilienz).
Auf einen Numerus Clausus (NC) sollte verzichtet werden.
Ein verpflichtendes FSJ in schulischen Einrichtungen sollte eingeführt werden, um potenzielle Lehrkräfte frühzeitig mit dem Arbeitsalltag vertraut zu machen und die Abbruchrate zu senken.
Durch Intensivierung der Praxisbestandteile und Entfernung überflüssiger fachlicher Inhalte sollte die Studiendauer reduziert werden.
Das Hochschulfreiheitsgesetzes sollte abgeschafft bzw. eingeschränkt werden, um die Ausbildung stärker an den pädagogischen Bedarf anzupassen.

Antwort

Ein verpflichtendes Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) wäre von bundesweiten Rahmenbedingungen abhängig und kann letztlich nicht für sämtliche Studienanfängerinnen und -anfänger landesgesetzlich vorgegeben werden. Es würde zudem die Allgemeine Hochschulreife konterkarieren und rechtliche und bildungspolitische Fragen zum Hochschulzugang aufwerfen. Eine Anrechnung eines FSJ auf die Studiendauer sowie eine Erhöhung der Praxisbestandteile bei Absenkung fachlicher Inhalte ist nicht zielführend. Die ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK, Gutachten zur Lehrkräftebildung Dezember 2023) kommt zu dem Ergebnis, dass die qualitative Ausgestaltung der Praxisphasen für die gelungene Professionalisierung der Studierenden wichtig ist, nicht die Aufenthaltsdauer in den Schulen. Sie geht davon aus, dass ein kumulativer Kompetenzaufbau der Studierenden fachlich fundiertes und evidenzbasiertes Wissen voraussetzt, auf dem eine reflektierte Auseinandersetzung mit Praxiserfahrungen aufbauen kann.
Zur Praxisnähe des Studiums und dessen inhaltlicher Gestaltung (schulformspezifisch gerade für die Grundschule) enthält der hier formulierte Vorschlag wichtige Aspekte, die im Rahmen der Reform der Lehrkräfteausbildung bereits von der Landesregierung verfolgt werden (so soll künftig u.a. ein zusätzliches schulisches Berufsfeldpraktikum gegen Ende des Bachelorstudiums gesetzlich eingeführt werden).
Diese und andere Fragestellungen sind im Rahmen der Reform der Lehrkräfteausbildung (LABG Bericht 2025) bereits berücksichtigt: Dazu zählen u. a. die Ausweitung und Neukonturierung der Praxiselemente. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird verlängert, das Berufsfeldpraktikum zu einem i. d. R. schulischen Praktikum weiterentwickelt. Die phasenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen soll gestärkt werden. Eine Kürzung des Studiums für die Grundschule aber würde die "Gleichwertigkeit" der Lehrämter (fachlich und besoldungspolitisch) grundlegend in Frage stellen.
Ein NC ist für die Steuerung von Studienkapazitäten unerlässlich, um eine Überlastung von einzelnen Standorten und Studienfächern zu verhindern und so eine Sicherung der Studienqualität zu gewährleisten. NCs können jedoch nicht frei von den Hochschulen gesetzt werden, sondern entstehen, da sich eine zu hohe Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern auf die an der Universität zur Verfügung stehenden Studienplätze bewirbt. Der NC dient also dazu, die Qualität des Studiums zu sichern, indem die Universität nur so viele Studierende aufnimmt, wie sie mit ihren Kapazitäten abdecken kann. Durch den erheblichen Ausbau von Studienanfängerplätzen in den letzten Jahren konnten zuletzt an verschiedenen Hochschulen alle Bewerberinnen und Bewerber für das Studium des Grundschullehramts oder der sonderpädagogischen Förderung zugelassen werden. Es bestehen insofern im Ergebnis zulassungsfreie Studienmöglichkeiten ohne "NC".