Kommunikation zwischen Schulen und Behörden verbessern
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
Die Kommunikation und Koordination zwischen Schulen und Behörden könnte durch Einrichtung zentraler Anlaufstellen verbessert werden. Vorschläge hierfür sind die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für schulische Verwaltungsfragen, die Vereinheitlichung von Vorgaben, um länderspezifische Unterschiede zu minimieren, sowie eine effizientere Abstimmung zwischen Schulträgern, Ministerien und Bildungseinrichtungen.
Antwort
Eine wechselseitige Kommunikation sowie Koordination zwischen Schulen einerseits und Schulaufsichtsbehörden andererseits sind für ein funktionierendes Bildungswesen unentbehrlich. Es bestehen allerdings - alleine schon durch den vorgegebenen Aufbau und die Aufgaben der Schulaufsicht (§§ 3 Absatz 1 Satz 3, 86 ff. SchulG) - Strukturen für eine solche Kommunikation und Koordination. Sofern diese Struktur (im Einzelfall) als nicht ausreichend angesehen wird, so hat zunächst eine Nachsteuerung innerhalb dieser Struktur zu erfolgen (Was genau ist nicht ausreichend? Was sind die Ursachen für etwaige Reibungsverluste?). Entsprechende Fragestellungen sind auch Gegenstand der Schulaufsichtstagungen des Ministeriums mit den nachgeordneten Behörden.
In besonderen Fällen (zum Beispiel bei Projekten) kann die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zielführend sein; eine regelhafte Etablierung solcher Stellen neben der derzeitigen Schulaufsichts-Struktur ist allerdings nicht vorgesehen. Parallelstrukturen sind zu vermeiden. Das Ministerium wird auf Arbeitsebene mit den Bezirksregierungen in einen Dialog treten, um die Möglichkeiten und Sinnhaftigkeit von zentralen Anlaufstellen weiter zu eruieren.
In besonderen Fällen (zum Beispiel bei Projekten) kann die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zielführend sein; eine regelhafte Etablierung solcher Stellen neben der derzeitigen Schulaufsichts-Struktur ist allerdings nicht vorgesehen. Parallelstrukturen sind zu vermeiden. Das Ministerium wird auf Arbeitsebene mit den Bezirksregierungen in einen Dialog treten, um die Möglichkeiten und Sinnhaftigkeit von zentralen Anlaufstellen weiter zu eruieren.