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Arbeitszeit verpflichtend

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Der Fokus in Schule liegt oft nicht auf dem Kind, sondern auf administrativen und organisatorischen Zwängen. Erst wenn das Kind gesehen und wertgeschätzt wird, kann es auch ohne Einschränkungen lernen. Lehrkräfte sind oft nur vormittags präsent und verbringen den Nachmittag außerhalb der Schule, was die Zusammenarbeit und die pädagogische Entwicklung behindert. Lehrkräfte sollten nicht nur als Wissensvermittler, sondern als ganzheitliche Begleiter der Schülerinnen und Schüler agieren. Daher sollte eine verpflichtende Arbeitszeit in der Schule von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr eingeführt werden.

Antwort

Die Diskussion über die Arbeitszeit von Lehrkräften wird aktuell auf verschiedenen Ebenen sehr intensiv geführt. Die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeit- bzw. Anwesenheitsfensters für Lehrkräfte von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr hätte einen grundlegenden Umbau des bestehenden Systems zur Folge und ist in jedem Fall kurzfristig angesichts der umfassenden rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Hürden nicht möglich. Die z. B. zur Umsetzung erforderliche Einrichtung von Arbeitsplätzen und Büros an den Schulen würde erhebliche Kosten bei den Schulträgern auslösen. Aus Sicht der Landesregierung hat sich die eigenverantwortliche und somit auch flexible Einteilung der Arbeitszeit bewährt. Bereits jetzt findet sie ihren Rahmen in den entsprechenden Regelungen der ADO, mit denen Schulleitungen diese Flexibilität z. B. zum Zweck der Schul- und Unterrichtsentwicklung einschränken können.
Obwohl die Diskussion um die Arbeitszeit bei Lehrkräften und deren Erfassung und Bemessung derzeit allgemein präsent ist, gilt es, die bundesgesetzlichen Vorgaben hierzu abzuwarten. Daher steht der Austausch mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in der Bildungsministerkonferenz zu einer Lösung für den Lehrkräftebereich im Vordergrund. Das Ministerium für Schule und Bildung steht hierzu mit den anderen 15 Bundesländern im engen Austausch.