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Dienstweg Beschwerden

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Elternbeschwerden sollten immer zunächst von der Schulleitung vor Ort behandelt werden. Erst wenn so keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, sollte der Dienstweg für eine Beschwerde genutzt werden können. Dadurch entsteht weniger administrativer Aufwand, weil die Schulleitung nicht erst umfangreiche Berichte für die Schulaufsicht erstellen muss.

Antwort

Bereits jetzt ist vorgesehen, dass eine Konfliktlösung zwischen Schule und Eltern zunächst auf Ebene der Schule erfolgt. Schulleitungen können - auf Grundlage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Eltern und Schule (vgl. § 2 Absatz 3 SchulG) - Eltern allgemein oder im Rahmen der Schulmitwirkungsgremien mit elterlicher Beteiligung darauf hinweisen, dass in "Konfliktfällen" zunächst der Dialog mit den Lehrkräften und / oder der Schulleitung gesucht wird.
Das Ministerium wird die Schulaufsichtsbehörden zudem ermutigen, dass in den an sie herangetragenen Fällen, bei denen evident von den Eltern kein vorheriger Dialog mit der Schule gesucht wurde, die Eltern zunächst an die Schule "zurückverwiesen" werden. Für rechtsförmliche Verfahren (Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerden) scheidet diese "Rückverweisung" allerdings aus.