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Budget Schulkonto

Themenfeld

Schulträgerangelegenheiten

Vorschlag

Die Schulträger sollten durch die Schulaufsicht verpflichtet werden können, Schulkonten mit Unterkonten einzurichten, die von den Schulleitungen eigenständig verwaltet werden können. Auch müssten höhere Budgets für die Schulleitungen freigegeben werden, da vor Ort "für jeden Radiergummi" einen Antrag geschrieben werden muss. Dies bindet in den Sekretariaten und Verwaltungen viel Zeit.

Antwort

Die Zuständigkeit für die Einrichtung von Schulgirokonten liegt bei den kommunalen Schulträgern. Das Ministerium für Schule und Bildung kann die Schulträger nicht zur Einrichtung eines solchen Kontos verpflichten. Das Ministerium wird jedoch bei den regelmäßig mit den Kommunalen Spitzenverbänden stattfindenden Austauschformaten gegenüber den Schulträgern weiterhin für ein Gebrauchmachen des § 95 Absatz 3 SchulG werben.
Auch die in diesem Vorschlag angesprochenen Mittel für Sachkosten (Sachkostenpauschalen) und die damit verbundenen Verwaltungsverfahren liegen in kommunaler Verantwortung. Die Landesregierung kann daher bezüglich ihrer Höhe bzw. den Modalitäten zur Abrechnung keine Vorgaben machen.
Das Thema wird in Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden insgesamt noch einmal erörtert, um die Möglichkeiten für Schulen bei der Verwaltung von Geldern auszuloten. Auch soll der Blick in andere Bundesländer dabei helfen, das bestehende System ggfs. zu optimieren.