Schüler mit Förderbedarf Zuweisung System evaluieren
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
Ein einheitliches und gerechtes Zuordnungssystem für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf aus den Bereichen Inklusion oder Integration sollte eingeführt werden, um die Belastung der Schulen gleichmäßig zu verteilen. Durch die Einrichtung von Schwerpunktschulen für Inklusion oder Integration könnte der Verwaltungsaufwand reduziert und diese Schulen gezielt mit passenden Ressourcen ausgestattet werden.
Antwort
Eine zunehmend heterogene Schülerschaft verändert die Herausforderungen in den Schulen und es ist nachvollziehbar, dass diese als Belastung empfunden werden kann. Der hier unterbreitete Vorschlag schränkt jedoch die Rechte von Eltern und Schülerinnen und Schülern auf Gleichbehandlung stark ein. Die Landesregierung lehnt den Vorschlag daher ab.
Als Schwerpunktschulen des Gemeinsamen Lernens werden in NRW die allgemeinen Schulen bezeichnet, die über den Bereich eines spezifischen Förderschwerpunkts hinaus Gemeinsames Lernen ermöglichen. Diese Schulen werden dementsprechend bereits für mindestens einen der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen oder Körperliche und motorische Entwicklung personell und sächlich ausgestattet.
Zur Ausstattung der Schulen in Bezug auf die Anforderungen der Integration ist ein Koordinierungsprozess durch die Generalistinnen und Generalisten in den Bezirksregierungen vorgesehen, der die verfügbaren sächlichen und personellen Ressourcen der jeweiligen Region berücksichtigt.
Als Schwerpunktschulen des Gemeinsamen Lernens werden in NRW die allgemeinen Schulen bezeichnet, die über den Bereich eines spezifischen Förderschwerpunkts hinaus Gemeinsames Lernen ermöglichen. Diese Schulen werden dementsprechend bereits für mindestens einen der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen oder Körperliche und motorische Entwicklung personell und sächlich ausgestattet.
Zur Ausstattung der Schulen in Bezug auf die Anforderungen der Integration ist ein Koordinierungsprozess durch die Generalistinnen und Generalisten in den Bezirksregierungen vorgesehen, der die verfügbaren sächlichen und personellen Ressourcen der jeweiligen Region berücksichtigt.