Verbindliche Ausstattungsstandards für Schulen
Themenfeld
Schulträgerangelegenheiten
Vorschlag
Durch verbindliche Standards für die räumliche, sachliche und finanzielle Ausstattung von Schulen könnte die zeitliche Belastung reduziert werden, die aktuell durch die ständige Kommunikation zu diesem Dingen mit dem Schulträger entsteht.
Antwort
Der Vorschlag berührt das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Schulträger. Die sächliche Ausstattung der Schulen, die Beschaffung und Bereitstellung der Lehr- und Lernmittel sowie die Errichtung und Unterhaltung von Schulen gehören zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (sogenannte "äußere Schulangelegenheiten"). Daher normiert unter anderem § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) eine entsprechende Aufgabenzuweisung. Die Setzung verbindlicher Standards ist vor diesem Hintergrund nur eingeschränkt möglich und erscheint darüber hinaus nicht zielführend. Der Schulträger kann aufgrund der örtlichen Nähe die Bedürfnisse der Schulen in seinem Gebiet am sachgerechtesten beurteilen.