Inklusion Ressourcen erhöhen
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
Fehlende Mittel führen bei der Umsetzung der Inklusion in der Praxis oft zu Exklusion. Damit Inklusion gelingen kann, muss die Stellenberechnung und die Einrichtung von Funktionsstellen verändert werden, sodass mehr (Personal-)Ressourcen zur Verfügung stehen.
Antwort
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich zu fördern. Die Schulen des Gemeinsamen Lernens und die Förderschulen werden dabei gleichermaßen unterstützt. Eltern sollen eine echte Wahl zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule haben. Dabei steht die Qualität der individuellen Förderung im Zentrum der Anstrengungen. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung die Schulen mit zusätzlichem Personal. Mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung aus Dezember 2022 und dessen Fortschreibung aus Mai 2024 konnten bereits eine Vielzahl an Maßnahmen erfolgreich auf den Weg gebracht werden. So wurde u. A. die Möglichkeit geschaffen, Lehrkräfte mit einem allgemeinen Lehramt im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I und II zu beschäftigen. Zudem ist zum 1. August 2024 die Zahl der Stellen für Personen aus anderen Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams für Inklusion in der Sekundarstufe I um 300 erhöht worden. Seit März 2024 kann in inklusiv arbeitenden Schulen der Sekundarstufe I von der haushaltsrechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dass das für eine Stellenbesetzung in Frage kommende Personal im laufenden Schuljahr vorläufig auf freie und derzeit nicht besetzbare Stellen für Lehrkräfte eingestellt werden kann.
Doch auch wenn bereits spürbare Fortschritte kurz- und mittelfristig erzielt werden konnten, können die strukturellen Ursachen erst auf lange Frist nachhaltig verbessert werden. Die vorgeschlagene Änderung der Stellenberechnung und Einführung zusätzlicher Funktionsstellen kann aufgrund der Haushaltslage nicht umgesetzt werden.
Doch auch wenn bereits spürbare Fortschritte kurz- und mittelfristig erzielt werden konnten, können die strukturellen Ursachen erst auf lange Frist nachhaltig verbessert werden. Die vorgeschlagene Änderung der Stellenberechnung und Einführung zusätzlicher Funktionsstellen kann aufgrund der Haushaltslage nicht umgesetzt werden.