Seiteneinstieg landesweit einheitlich optimieren
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Die Organisation des Seiteneinstiegs für Neuzugewanderte stellt Schulen vor große Herausforderungen. Die Zuweisungen durch die kommunalen Integrationszentren geschehen, ohne dass die Belange der Schüler wie der Schulen hinreichend berücksichtigt werden. Analphabeten sitzen neben hoch Gebildeten nebeneinander, motivierte neben traumatisierten Kindern. Hier braucht es ein landesweites einheitliches Vorgehen, das die Neuzugewanderten zum Besuch an einer Regelschule erst einmal befähigt.
Antwort
Die Zuweisung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ohne hinreichende Deutschkenntnisse an eine Schule erfolgt in der Regel nach vorheriger Seiteneinstiegsberatung - entweder durch das örtliche Kommunale Integrationszentrum, das Schulamt oder eine andere vor Ort zuständige Einrichtung. Die Zuweisung an eine Schule soll neben den zur Verfügung stehenden Schulplätzen auch die bisherige Schulbiografie der Schülerin bzw. des Schülers ausreichend berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler ohne vorherige Latinisierung/Alphabetisierung können schul- und schulformübergreifend in einer Lerngruppe zur (Erst-)Alphabetisierung beschult werden.
In der letzten Zeit sind viele unterstützende und vorbereitende Maßnahmen und Möglichkeiten, etwa zur Erstalphabetisierung, von der Landesregierung auf den Weg gebracht worden, bedürften jedoch vor Ort der Umsetzung auf Ebene des Schulträgers. Zuweisungen sollen die bisherige Bildungsbiographie berücksichtigen, können jedoch nur den örtlich verfügbaren Kapazitäten an Schulplätzen entsprechen.
In der letzten Zeit sind viele unterstützende und vorbereitende Maßnahmen und Möglichkeiten, etwa zur Erstalphabetisierung, von der Landesregierung auf den Weg gebracht worden, bedürften jedoch vor Ort der Umsetzung auf Ebene des Schulträgers. Zuweisungen sollen die bisherige Bildungsbiographie berücksichtigen, können jedoch nur den örtlich verfügbaren Kapazitäten an Schulplätzen entsprechen.