Auslandspraktika vereinfachen
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
Die Bedingungen für Auslandspraktika sollten vereinfacht werden: Durch das Weglassen verpflichtender Beteiligung von Handelskammern oder ausländischen Partnerschulen wird die Durchführung von Praktika erleichtert und gestärkt. Oft können solche Praktika derzeit nicht stattfinden, weil diese Beteiligung nicht sichergestellt ist.
Antwort
Der Vorschlag ist nachvollziehbar, jedoch aus pädagogischer und rechtlicher Sicht nicht umsetzbar. Eine verlässliche Betreuung vor Ort - etwa durch eine Partnerschule - ist zwingend erforderlich, um Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz und pädagogische Begleitung sicherzustellen. Die Vorgabe dient nicht der Bürokratisierung, sondern dem Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Qualitätssicherung des Praktikums. Eine pauschale Öffnung ohne Betreuungseinrichtung vor Ort wird daher nicht aufgegriffen. Derzeit wird die Broschüre "Internationale Schulbindung in Nordrhein-Westfalen" von 2024 überarbeitet, wo auch Informationen zum Thema "Auslandspraktika" gegeben werden.