Klassenfahrten Ausland vereinfachen
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
Bürokratische Hürden bei Klassenfahrten ins Ausland sollten reduziert werden: die Regelungen zur Visumpflicht für einzelne Schülerinnen und Schüler sollen vereinfacht werden, um die Teilnahme an Auslandsfahrten zu erleichtern.
Antwort
Der Vorschlag ist nicht umsetzbar, da die Visumpflicht von nationalen und internationalen Rechtsvorschriften - insbesondere den Gesetzen des besuchten Staates - bestimmt wird und nicht durch die Landesregierung geändert werden kann.
Die sog. "Schülersammelliste" ist bereits ein Instrument der Vereinfachung von Klassenfahrten in das EU-Ausland. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die keine Unionsbürger sind und die keinen Pass besitzen, die Teilnahme an einer Klassenfahrt in einen EU-Staat, auch ohne individuelles Visum. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen gültigen und anerkannten Pass besitzen, kann die Ausländerbehörde auf der Schülersammelliste vermerken, dass diese als Passersatz dient und dass die Wiedereinreise in das Bundesgebiet erlaubt ist. Ein Vordruck für die EU-Schülersammelliste wird durch die Bundesdruckerei gefertigt und kann seitens der Schulen über die Ausländerbehörden bezogen werden.
Die sog. "Schülersammelliste" ist bereits ein Instrument der Vereinfachung von Klassenfahrten in das EU-Ausland. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die keine Unionsbürger sind und die keinen Pass besitzen, die Teilnahme an einer Klassenfahrt in einen EU-Staat, auch ohne individuelles Visum. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen gültigen und anerkannten Pass besitzen, kann die Ausländerbehörde auf der Schülersammelliste vermerken, dass diese als Passersatz dient und dass die Wiedereinreise in das Bundesgebiet erlaubt ist. Ein Vordruck für die EU-Schülersammelliste wird durch die Bundesdruckerei gefertigt und kann seitens der Schulen über die Ausländerbehörden bezogen werden.