Anrechnung Schülerzahlen Sprachfördergruppe
Themenfeld
Schulorganisation
Vorschlag
Schülerinnen und Schüler aus der Sprachfördergruppe sollten ebenfalls in die Schülerzahl ihrer Regelklasse eingerechnet werden, in der sie Unterrichte besuchen.
Antwort
Der Vorschlag ist bereits weitmöglichst umgesetzt. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung, die im Rahmen der Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 15.10. erfasst werden, werden bei der Ermittlung des Grundbedarfs gemäß § 7 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW berücksichtigt. Neben dem Grundbedarf erhalten die Schulen zusätzliche Stellen zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für die durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Integration durch Bildung (sog. Integrationsstellen). Im Haushalt werden für diesen Zweck 5.018 zusätzliche Stellen bereitgestellt.
Damit nach dem 15. Oktober neu zugewanderte und an der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler bei der Ermittlung des Grundbedarfs berücksichtigt werden können, wäre es erforderlich, dass die Vollerhebung der Amtlichen Schuldaten mehrmals in einem Schuljahr durchgeführt werden müsste. Dies kann aufgrund des massiven Mehraufwands für die Schulen und die Schulaufsicht nicht erfolgen und wird nicht beabsichtigt.
Damit nach dem 15. Oktober neu zugewanderte und an der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler bei der Ermittlung des Grundbedarfs berücksichtigt werden können, wäre es erforderlich, dass die Vollerhebung der Amtlichen Schuldaten mehrmals in einem Schuljahr durchgeführt werden müsste. Dies kann aufgrund des massiven Mehraufwands für die Schulen und die Schulaufsicht nicht erfolgen und wird nicht beabsichtigt.