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Gefährdungsbeurteilung in Verantwortung Schulträger

Themenfeld

Schulträgerangelegenheiten

Vorschlag

Die Verantwortung für Gefährdungsbeurteilungen in Schulen sollte zentral an die Schulträger bzw. an externe Fachstellen übertragen werden. Durch diese Bündelung würden wiederholte Aufzeichnungen vermieden, die notwendige Fachkompetenz sichergestellt und Bürokratie reduziert. Für größere Schulen wird die Einrichtung eines dafür freigestellten und fachlich spezialisierten Sicherheitsbeauftragten vorgeschlagen, der die Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die Maßnahmen überwacht und das Personal unterweist.

Antwort

Der Vorschlag betrifft wichtige Fragestellungen im Schnittbereich unterschiedlich geregelter Verantwortlichkeiten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Schulen. Grundsätzlich obliegt die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für Beschäftigte dem jeweiligen Arbeitgeber; eine (vollständige oder teilweise) Übertragung der Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Schulträger - oder andere externe Dritte - ist nach der Konzeption des Arbeitsschutzes nicht möglich. Die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen bzw. unfallversicherungsrechtlichen Regelungen (ArbSchG, ASiG, SGB VII) lassen die Umsetzung nicht zu. Gleichwohl hat der Schulträger eine Verantwortung dafür, dass von den von ihm errichteten und betriebenen Schulgebäuden etc. keine Gefährdungen für die Gesundheit der dort Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler oder anderer Personen ausgeht. Dies umfasst auch, gemeinsam mit den vor Ort Verantwortlichen, die Gegebenheiten vor Ort zu beurteilen und aus den Arbeitsbedingungen und konkreten baulich-sächlichen Verhältnisses ergebende Gefährdungen zeitnah und wirksam zu beseitigen.
Den Schulleitungen wird generell empfohlen, bei Regel- oder Bedarfsbegehungen des beauftragten überbetrieblichen Dienstes (im Sinne von § 19 ASiG), den Schulträger einzuladen und mit ihm gemeinsam die Schulen zu begehen und Handlungsbedarfe festzuhalten und erforderliche Maßnahmen zu vereinbaren. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen werden die Leitungen der öffentlichen Schulen durch den vom Land beauftragten überbetrieblichen Dienst mit umfangreichen Informations- und Beratungsangebote schulübergreifend und landesweit nach einheitlichen Standards unterstützt; zudem sind in den Schulen Sicherheitsbeauftragte zu benennen, die die Schulleitung ebenfalls unterstützen. Durch speziell für Schulen ausgestalte Musterchecklisten zur Gefährdungsbeurteilung wird die Schulleitung zusätzlich unterstützt, evtl. Gefährdungen vor Ort zu erkennen und auch ohne spezielle eigene Fachkenntnisse zu beurteilen.