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Einheitliche Vorgaben Schulämter

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Es bedarf einer Verschlankung des AO-SF-Verfahrens und einer Anpassung der Regelungen des § 15. Eine schwere Körperbehinderung mit intensiver individueller Förderung bleibt in aller Regel lebenslang. Mit der Überprüfung sollten nur Änderungen angezeigt werden müssen. Schülerinnen und Schüler, die mit einer schweren und komplexen Beeinträchtigung eingeschult werden, könnten bereits zu Beginn der Schulzeit nach § 15 beschieden werden. So entfiele der enorme Aufwand, der entsteht, wenn ein paar Monate nach Einschulung über einen intensivpädagogischen Förderbedarf zu beraten ist.

Antwort

Der Vorschlag wird umgesetzt. Im Rahmen der Pilotierung der Neuausrichtung zum Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist eine Verfahrensverschlankung bereits mitgedacht.
Die jährliche Überprüfung dient dazu, den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf flexibel zu gestalten und ggfs. aufzuheben. Bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen in den Förderschwerpunkten GE und KME ist häufig von kleinstschrittigen Entwicklungsfortschritten auszugehen. Aus Gründen der Gleichberechtigung (Gleichstellungsgesetz) kann die Option einer (jährlichen) Überprüfung jedoch auch diesen Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern nicht vorenthalten werden.