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Hauptschulbildungsgang an Realschulen abschaffen

Themenfeld

Pädagogische Aspekte

Vorschlag

Das Vorhaben, den Hauptschulbildungsgang flächendeckend bei allen Realschulen ab dem 5. Jahrgang einzuführen, belastet die ohnehin schon knappen Ressourcen der Schulen weiter und ist nicht zielführend.

Antwort

Die Landesregierung beabsichtigt nicht, den Hauptschulbildungsgang flächendeckend bei allen Realschulen einzuführen.
Das Schulgesetz sieht bereits seit dem Jahr 2015 die Möglichkeit vor, unter bestimmten Bedingungen Hauptschulbildungsgänge an Realschulen einzurichten.
Die Schulform Hauptschule bildet weiterhin einen wichtigen Baustein im nordrhein-westfälischen Schulsystem. Um Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulempfehlung ein zu ihren Anforderungen passendes, pädagogisch sinnvolles und wohnortnahes Bildungsangebot sicherzustellen, wurde mit dem Gesetz zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schule (17. Schulrechtsänderungsgesetz) für die Realschulen dauerhaft die Möglichkeit geschaffen, den Hauptschulbildungsgang ab der Klasse 7 einzurichten. Die Schülerinnen und Schüler können an Realschulen mit einem genehmigten Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 zudem bereits ab der Aufnahme in die Klasse 5 nach den Bildungszielen der Hauptschule unterrichtet werden, wenn der Schulträger zugestimmt hat und die Eltern dies für ihr Kind wünschen.