Gesundheitsmanagement vereinfachen
Themenfeld
Schulorganisation
Vorschlag
Die Tätigkeiten rund um das Gesundheitsmanagement sollten vereinfacht und verringert werden.
Antwort
Schulisches Gesundheitsmanagement verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur gesundheitsfördernden Gestaltung von Strukturen und Prozessen mit dem Ziel des Erhalts, der Verbesserung oder auch der Wiederherstellung der Lehrkräfte-Gesundheit und leistet damit einen Beitrag zur Systemgesundheit. Gesundheit und Prävention sind integrale Bestandteile von innerer Schulentwicklung, und damit keine bürokratische Zusatzaufgabe sondern Kern eines auf die Entwicklung einer guten, gesunden Schule gerichteten Prozesses. Der hier geäußerte Vorschlag steht vielen Stimmen entgegen, die einen Ausbau des behördlichen Gesundheitsmanagements im Interesse der Beschäftigten fordern. Zudem kann die Landesregierung sich der Verpflichtung aus § 76 LBG nicht entziehen.
Derzeit wird gemäß § 76 LBG NRW ein Rahmenkonzept Behördliches Gesundheitsmanagement (BGM) für den schulischen Bereich erarbeitet, das Grundlage für eigene Konzepte oder Maßnahmenkataloge der BR für die Schulen in ihrem Geschäftsbereich bilden wird. Hierbei ist eine Auseinandersetzung mit den bestehenden Tätigkeiten rund um das BGM integriert. Bei sich ggf. ergebenden Handlungsnotwendigkeiten wird zwischen fachlich-inhaltlichem Umfang, pragmatischer Umsetzbarkeit und den angestrebten Zielen sowie dem Aufwand und den Ressourcen abgewogen. Hilfestellungen und Unterstützungsleistungen werden dabei genauso bedacht wie Vernetzung und Fortbildung.
Derzeit wird gemäß § 76 LBG NRW ein Rahmenkonzept Behördliches Gesundheitsmanagement (BGM) für den schulischen Bereich erarbeitet, das Grundlage für eigene Konzepte oder Maßnahmenkataloge der BR für die Schulen in ihrem Geschäftsbereich bilden wird. Hierbei ist eine Auseinandersetzung mit den bestehenden Tätigkeiten rund um das BGM integriert. Bei sich ggf. ergebenden Handlungsnotwendigkeiten wird zwischen fachlich-inhaltlichem Umfang, pragmatischer Umsetzbarkeit und den angestrebten Zielen sowie dem Aufwand und den Ressourcen abgewogen. Hilfestellungen und Unterstützungsleistungen werden dabei genauso bedacht wie Vernetzung und Fortbildung.