frühzeitige Information durch Ministerium, langfristige Meilensteinplanung
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
Bei Reformvorhaben wie z. B. der neuen APO-GOSt benötigen Schulleitungen und Schulen frühzeitig Informationen und seitens des Ministeriums langfristige und belastbare Meilensteinplanungen, damit auch in den Schulen ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung bleibt.
Antwort
Der Vorschlag wird umgesetzt und ist konkret für die Reform der Gymnasialen Oberstufe mit der Schulmail vom 17. Juni 2025 zur "Weiterentwicklung der GOSt - Sachstand und nächste Schritte" bereits aufgegriffen worden.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird im weiteren künftig noch konsequenter nach dem Prinzip arbeiten, Veränderungen zunächst in Freiwilligkeit zu erproben, die Reformansätze auf dieser Basis zu optimieren und sie erst anschließend verpflichtend einzuführen. Dieses Vorgehen stärkt die Rückbindung der Veränderungen an schulischen Alltag und Praxis. Beispielhaft sei hier auf die zum Schuljahr 2025/2026 in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg beginnende Pilotphase zur Reform der AO-SF-Verfahren verwiesen. Bevor die Reform landesweit ausgerollt wird, werden die beabsichtigten Veränderungen in diesem Piloten zunächst erprobt und ggf. überarbeitet.
Grundsätzlich darf jedoch nicht aus dem Blick gelassen werden, dass unerwartete externe Einflüsse auch künftig kurzfristige Veränderungsbedarfe verursachen werden. Zudem entwickeln sich auch bildungspolitische Debatten, sowohl in der Öffentlichkeit wie auch im politischen Raum, laufend weiter sodass insbesondere länger angelegte Planungen Veränderungen durchlaufen können.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird im weiteren künftig noch konsequenter nach dem Prinzip arbeiten, Veränderungen zunächst in Freiwilligkeit zu erproben, die Reformansätze auf dieser Basis zu optimieren und sie erst anschließend verpflichtend einzuführen. Dieses Vorgehen stärkt die Rückbindung der Veränderungen an schulischen Alltag und Praxis. Beispielhaft sei hier auf die zum Schuljahr 2025/2026 in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg beginnende Pilotphase zur Reform der AO-SF-Verfahren verwiesen. Bevor die Reform landesweit ausgerollt wird, werden die beabsichtigten Veränderungen in diesem Piloten zunächst erprobt und ggf. überarbeitet.
Grundsätzlich darf jedoch nicht aus dem Blick gelassen werden, dass unerwartete externe Einflüsse auch künftig kurzfristige Veränderungsbedarfe verursachen werden. Zudem entwickeln sich auch bildungspolitische Debatten, sowohl in der Öffentlichkeit wie auch im politischen Raum, laufend weiter sodass insbesondere länger angelegte Planungen Veränderungen durchlaufen können.