Job-Sharing in Schulleitung, Schulleitungsteams ermöglichen für Teilzeitbeschäftigte
Themenfeld
Vorschlag
Schulleitungsteams, in denen sich z. B. zwei Personen, die in Teilzeit arbeiten, die Schulleitungsaufgaben auf einer Hierarchieebene teilen können, sollten ermöglicht werden.
Antwort
Seit dem Schuljahr 2018/2019 wird bereits in einem Schulversuch das Modell TopSharing im Grundschulbereich erprobt. TopSharing steht für zwei teilzeitbeschäftigte Schulleitungen, die eine Schule in gemeinsamer Verantwortung leiten. In den Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold wird der Schulversuch TopSharing im Grundschulbereich aktuell mit je einem Schulleitungstandem durchgeführt. Die Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln und Münster können auf Antrag ebenfalls einbezogen werden. Vorgesehen ist die Teilnahme von bis zu 25 Schulen (bis zu fünf pro Regierungsbezirk). In diesem Rahmen werden auch jetzt noch weitere Teams gerne einbezogen.
Seit dem 1. August 2022 werden auch stellvertretende Schulleitungen in den Schulversuch einbezogen; hier gibt es bislang - trotz intensiver Bemühungen - noch kein Tandem.
Mit dem Schulversuch beschreitet das Land einen innovativen Weg bei der Besetzung von Leitungsstellen und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Leitung von Schulen durch zwei teilzeitbeschäftigte Schulleitungen im Grundschulbereich ist damit - im Rahmen des Schulversuchs - bereits möglich. Die Evaluation ist für das Ende des Schuljahres 2027/2028 vorgesehen.