Verwaltungsaufgaben in Pflichtstundenregelung integrieren
Themenfeld
Vorschlag
In das Stundendeputat der Lehrkräfte sollten Stunden für Verwaltung und Dokumentation von dienstlichen Gesprächen sowie für die Unterrichtsentwicklung integriert werden (konkret z. B. für die Bearbeitung und Dokumentation von erzieherischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, didaktische Jahresplanung, Lernsituationen, digitale Schlüsselkompetenzen, Prüfungserstellung usw.). Viele dieser Aufgaben müssen von der Schulleitung und der Schulverwaltung umfassend nachgearbeitet werden, da Lehrkräfte im Alltag zu wenig Zeit dafür aufwenden. Dies wiederum führt zu zusätzlichen Belastungen bei Schulleitung und Schulverwaltung. Für jede Vollzeit-Lehrkraft sollten zwei Wochenstunden für diese Tätigkeit in den Stundenplan integriert werden.
Antwort
Nach derzeitiger Rechtslage beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 41 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt. Die Pflichtstunden sind dabei fester Bestandteil dieser 41 Wochenstunden. Die übrige Arbeitszeit der Lehrkräfte - und damit auch die angesprochenen Verwaltungs- und Dokumentationszeiten wie Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elternbesprechungen oder die Nachbereitung dienstlicher Gespräche - sind in der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden bereits enthalten.
Obwohl die Diskussion um die Arbeitszeit bei Lehrkräften und deren Erfassung und Bemessung derzeit allgemein präsent ist, gilt es, die bundesgesetzlichen Vorgaben hierzu abzuwarten. Daher steht der Austausch mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in der Bildungsministerkonferenz zu einer Lösung für den Lehrkräftebereich im Vordergrund. Das Ministerium für Schule und Bildung steht hierzu mit den anderen fünfzehn Bundesländern im engen Austausch.