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Lehramtsanwärter als Vertretungslehrkräfte

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

NRW braucht ein Vertretungsmodell wie in Hessen, bei dem externe Kräfte (i. d. R. Studierende) verfügbar stehen, um kurzfristig und tageweise Vertretungsunterricht zu übernehmen.

Antwort

Einstellung und Einsatz von Lehramtsstudierenden als Vertretungslehrkraft müssen mit Augenmaß erfolgen. Bereits jetzt können mit Lehramtsstudierenden Vertretungsverträge über einen klar umrissenen Zeitraum abgeschlossen werden. Ein tageweises ,Bereithalten' von Studierenden zur Vermeidung von Ausfällen widerspricht diesen möglichen vertraglichen Verpflichtungen.
Darüber hinaus ist es im Rahmen der von den Hochschulen zu vertretenden Praxisphasen im Bachelor- und Masterstudium aus fachlichen Gesichtspunkten (mangelnde Erfahrung, fehlende Reflexion) nicht vorgesehen, dass Studierende eigenverantwortlich Unterricht erteilen.
Eine generelle Akquise von Studierenden kommt hingegen nicht in Betracht, da es faktisch eine Abkehr von der grundständigen Lehrkräfteausbildung bedeuten würde. Ein "duales Studium" ist aus fachlichen Gründen (Untergraben des Vorbereitungsdienstes, mögliche Überforderung durch ,doppelten' Leistungsdruck durch Schule und Universität, mögliche Steigerung von Studienabbrüchen) und aus finanziellen Gründen (hoher personeller, organisatorischer und kostenmäßiger Aufwand für alle Beteiligten) nicht vertretbar.