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Jahresgespräche mit den Religionsbeauftragten abschaffen

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Die Schule schlägt vor, die verpflichtenden Jahresgespräche mit Religionsbeauftragten einzustellen. Sie betont, dass die Nachweispflicht für Unterrichtszeiten ausschließlich im Religionsunterricht besteht, was als ungerecht empfunden wird, und weist darauf hin, dass die Stundenverteilung bereits statistisch erfasst ist. Zudem wird der Einfluss der Kirchen in diesem Bereich als zu groß eingeschätzt.

Antwort

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit der Evangelischen Kirche an einer neuen Vereinbarung für den Einsatz kirchlicher Lehrkräfte. Innerhalb der Neuregelung der Vereinbarung werden die Aufgaben der Bezirksbeauftragten mit dem Ziel einer effizienteren Einsatzplanung und einer stärkeren Einbindung der Schulaufsicht neu definiert. Ein Abschaffen der Jahresgespräche mit den Religionsbeauftragten erscheint im Kontext der Unterrichtsentwicklung nicht zielführend, da der Austausch zwischen Schulen und Kirchen für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Religionsunterrichts von Bedeutung ist. Vor weiteren Änderungen soll die neue Vereinbarung zunächst etabliert und evaluiert werden.