Digitales Widerspruchsverfahren
Themenfeld
Digitalisierung
Vorschlag
Das neue Verfahren zur Bearbeitung von Widersprüchen (z. B. gegen Ordnungsmaßnahmen) wird begrüßt und könnte zu einer zügigeren Bearbeitung dieser Vorgänge führen. Insbesondere in der rein digitalen Einreichung der erforderlichen Dokumente steckt Potenzial. In der Realität dauert die Bearbeitung dennoch weiterhin mehrere Monate und nimmt damit viel zu viel Zeit in Anspruch. Vielleicht kann das Verfahren weiter optimiert werden.
Antwort
Bereits jetzt sieht § 75 VwGO vor, dass Widersprüche regelmäßig innerhalb von drei Monaten zu bescheiden sind. Erfolgt eine Bescheidung nicht innerhalb dieses Zeitraumes, hat die widerspruchsführende Person die Möglichkeit, beim zuständigen Verwaltungsgericht eine sog. Untätigkeitsgegenklage zu erheben.
Das Ministerium wird diesbezüglich mit den Bezirksregierungen Kontakt aufnehmen und erörtern, wie Hindernisse beseitigt werden können, die einer fristgerechten Bearbeitung von Widersprüchen entgegenstehen.
Das Ministerium wird diesbezüglich mit den Bezirksregierungen Kontakt aufnehmen und erörtern, wie Hindernisse beseitigt werden können, die einer fristgerechten Bearbeitung von Widersprüchen entgegenstehen.