Sonderaufgaben Lehrkräfte
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Durch die Vielzahl an Pflichtaufgaben entsteht vor allem in kleinen Grundschulen für das Kollegium eine hohe bürokratische Belastung. Den Beteiligten können meistens keine Gegenleistungen wie Entlastungsstunden gewährt werden, was sich negativ auf das Kerngeschäft, das Unterrichten, auswirkt.
Antwort
Anrechnungsstunden je Stelle können für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen, für die Mitgliedschaft im Lehrerrat und für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen genutzt werden. Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Die Zuständigkeit für die Verteilung der Anrechnungsstunden liegt bei der Schulleitung. Über die Grundsätze, d.h. den allgemeinen Rahmen, für welche Aufgaben und nach welchen Kriterien die Anrechnungsstunden verteilt werden, entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Das System der Anrechnungsstunden ist somit auf Konsensbildung hin angelegt. Die Schulleitung muss mit den Anrechnungsstunden "haushalten". Das Prinzip der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben oder Belastungen ist ein geeignetes Instrumentarium, um Lehrkräfte zu entlasten.
Zuletzt wurden die Anrechnungsstunden für Grundschulen in den Schuljahren 2021/22 sowie 2022/23 stufenweise von 0,2 auf 0,5 Anrechnungsstunde je Stelle erhöht.