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Abschaffung Richtlinie Zusammenarbeit Berufskollegs mit Agentur für Arbeit zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern (BASS 12- 21 Nr. 7)

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Die "Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern (BASS 12- 21 Nr. 7)" sollten abgeschafft werden. Insbesondere die Kapitel "4 Maßnahmen zur Unterstützung während der dualen Berufsausbildung" und "5 Maßnahmen bei vorzeitiger Lösung des Ausbildungsvertrages". Die Vorgaben sind zu bürokratisch, die Formulare passen manchmal nicht, der Datenschutz wird übertrieben (insbesondere, wenn das Einverständnis des Schülers eingeholt werden muss). Eine Information der Berufsberatung ist überflüssig bzw. redundant, da Schülerinnen und Schüler sich wegen der Leistungen sowieso dort melden müssen. Eine Information der Ausbildungsberatung der Kammern ist überflüssig bzw. redundant, da die Ausbilder die Kammern über die Lösung des Ausbildungsvertrags informieren.

Antwort

Das Ministerium für Schule und Bildung hält es für ein vordringliches Ziel, allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Erwerb einer beruflichen Erstqualifikation zu eröffnen. Dabei ist es Aufgabe aller an der Berufsausbildung Beteiligten, auch diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nur mit besonderer Hilfe das Ausbildungsziel erreichen können, so zu unterstützen, dass sie eine Berufsausbildung aufnehmen und erfolgreich abschließen können. Um dies sicherstellen zu können, wurde die "Prozesskette" 2022 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Arbeitgebervertreterinnen und -vertretern, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit neu gefasst. So wurde das Verfahren zur Feststellung eines Unterstützungsbedarfs bei Schülerinnen und Schülern grundlegend modernisiert und optimiert.
Eine Abschaffung der "Prozesskette" würde dieses an aktuelle Bedingungen angepasste, strukturierte und umfassende Verfahren außer Kraft setzen, sodass ggf. die Bildungsbiographie von mehr Schülerinnen und Schülern nach einer vorzeitigen Vertragslösung nicht wieder in eine duale Ausbildung münden würde.
Die benannten Formulare dienen eigentlich der Arbeitserleichterung; wir werden sie jedoch aufgrund der Hinweise noch einmal kritisch überprüfen. Um die "Prozesskette" und ihre Bedeutung für die Erfolgschancen junger Menschen in der dualen Berufsausbildung transparenter zu machen und ihre Handhabung zu vereinfachen, wird derzeit auch eine vereinfachte grafische Darstellung der innerhalb der "Prozesskette" vorgesehenen Schritte entwickelt.