schriftlich zu formulierende Erwartungshorizonte Latein abschaffen
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
Der Aufwand für die Erstellung des Erwartungshorizonts für Klassenarbeiten im Fach Latein in der Sekundarstufe I ist zu hoch. Gemäß Kernlehrplan Latein für die Sekundarstufe I ist er bei der Bewertung von Arbeiten in der Sekundarstufe I ausdrücklich erforderlich. Bei der Implementationsveranstaltung wurde mitgeteilt, dass es sich dabei um einen umfangreichen, schriftlich ausformulierten Erwartungshorizont handeln muss. Für Lehrkräfte wäre es eine große Entlastung, wenn auch auf andere Art und Weise Transparenz über die Bewertung hergestellt werden könnte, zumal in der Regel eine ausführliche Besprechung der Klassenarbeit im Unterricht erfolgt.
Antwort
Der Vorschlag ist im Rahmen der derzeitigen (curricularen) Regelungen bereits jetzt von schulischer Seite umsetzbar. Die Bewertung einer Klassenarbeit muss auf der Basis eines Erwartungshorizonts erfolgen. Über den Umfang dieses Erwartungshorizonts wird im Kernlehrplan Latein für die Sekundarstufe I nichts ausgeführt. Insofern obliegt die Gestaltung der schriftlichen Rückmeldung den Lehrkräften nach Absprache in der Fachkonferenz (§ 70 SchulG NRW).