Ableistung Pflichtpraktika als Voraussetzung für Schulabschluss
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
Die Ableistung der Pflichtpraktika sollte Voraussetzung für den Schulabschluss werden: Schülerinnen und Schülern, die ihre Pflichtpraktika nicht ableisten, sollte der Schulabschluss verwehrt werden können. Einige Schülerinnen und Schüler der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsfachschulen (Anlage B und C der Berufskollegs) weigern sich beharrlich, schulische Pflichtpraktika durchzuführen. Die Schule hat keine effektive Möglichkeit die Durchführung der laut APO-BK vorgeschriebenen Praktika durchzusetzen. Dies erschwert es, die dringend erforderliche Berufliche Orientierung zu erreichen. Hätten die Schulen die Möglichkeit, das Erreichen des Schulabschlusses an die Durchführung der Pflichtpraktika zu koppeln, würde die berufliche Orientierung erheblich verbessert.
Antwort
Das Anliegen, besonders herausfordernden Schülerinnen und Schülern mit klareren Konsequenzen bei Regelüberschreitungen entgegen zu treten, ist durchaus nachvollziehbar. Auf der einen Seite stehen herausfordernde Schülerinnen und Schüler mit sehr verschiedenen Bedarfen und Biographien, die noch eine Möglichkeit erhalten sollen, einen Schulabschluss zu erhalten. Auf der anderen Seite stehen Betriebe, die vom Land nicht verpflichtet werden können, Praktika anzubieten und insbesondere nicht, einzelne Schülerinnen und Schüler zwingend aufzunehmen.
Gerade die Bildungsgänge des Übergangssektors (Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung und einjährigen Berufsfachschulen) haben neben der Erlangung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch das Ziel möglichst vielen Jugendlichen, im Sinne der "Nachholbildung" noch einen Schulabschluss oder einen höheren Schulabschluss zu ermöglichen, um ihre Attraktivität für den Ausbildungsmarkt zu steigern und damit langfristige Teilhabe am Arbeitsleben (=Vermeidung von Arbeitslosigkeit) zu ermöglichen. Das Praktikum ist integrativer Bestandteil des Bildungsganges. Die Verzahnung von Theorie und Praxis wird in den Didaktischen Jahresplanungen der Anlage B konkretisiert. Im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung sind sowohl die Beratung der Jugendlichen als auch die Abstimmung mit den Praktikumsbetrieben zu berücksichtigen. Für den Abschluss eines Bildungsganges ist die Gesamtleistung einer Schülerin bzw. eines Schülers zu berücksichtigen. Eine mögliche Verweigerung eines Praktikums ist daher analog einer Verweigerung der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen gemäß § 43 Absatz 1 SchulG zu betrachten. Auf beides kann bereits jetzt erzieherisch oder mit Ordnungsmaßnahmen reagiert werden. Die Schulen werden ausdrücklich dabei unterstützt, auf die Schülerinnen und Schüler einzuwirken und Regelverstöße zu kennzeichnen.
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Schuljahr 2023/2024, bei denen die Praktika im Übergangssektor pointiert und ausgeweitet wurden, ist zudem das Praktikum für die Bildungsgänge auch vor dem Hintergrund eines effizienteren Übergangs in Ausbildung stark aufgewertet worden. Vor allem in den fachbereichsbezogenen Fächern ist die Verzahnung von Theorie und Praxis (Wahrnehmung des Praktikums und Bearbeitung der sich aus dem Unterricht ergebenen Aufgabenstellungen für das Praktikum) von großer Bedeutung. Diese Bedeutung muss sich folglich auch in der anschließenden Benotung von Leistungen und Teilleistungen widerspiegeln. Daher kann, je nach dem gesamten Notenbild eines Schülers bzw. einer Schülerin die Absolvierung des Praktikums eine entscheidende Rolle bei der Erlangung des Abschlusses einnehmen. Bei der Gesamtleistung des Schülers bzw. der Schülerin ist die Nichterfüllung eines Praktikums entsprechend zu berücksichtigen.
Das Ministerium für Schule und Bildung setzt bereits vielfältige Maßnahmen um, die ggf. vorhandene Hürden für Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme eines Praktikums abbauen. Ebenso werden die Lehrkräfte bei der Organisation der Praktika im Übergangssektor mit umfangreichen Unterstützungsmaterialien und dem Einsatz von Übergangslotsen über das ESF-Programm "Ausbildungswege NRW" unterstützt. Damit kann gezielter auf individuelle Bedarfe der Schülerinnen und Schüler, z.B. zur Unterstützung bei der Praktikumssuche oder bei drohenden Abbrüchen eingegangen werden. Damit haben mehr Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen Schulabschluss bzw. Übergang in Ausbildung. Die Lehrkräfte werden mit den Maßnahmen gezielt entlastet. Seitens des MSB wird die Organisation des Praktikum jährlich mit einem Praktikumsmonitoring transparent gemacht, sodass die Bezirksregierungen hier die Möglichkeit haben, bedarfsgerecht zu steuern.
Gerade die Bildungsgänge des Übergangssektors (Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung und einjährigen Berufsfachschulen) haben neben der Erlangung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch das Ziel möglichst vielen Jugendlichen, im Sinne der "Nachholbildung" noch einen Schulabschluss oder einen höheren Schulabschluss zu ermöglichen, um ihre Attraktivität für den Ausbildungsmarkt zu steigern und damit langfristige Teilhabe am Arbeitsleben (=Vermeidung von Arbeitslosigkeit) zu ermöglichen. Das Praktikum ist integrativer Bestandteil des Bildungsganges. Die Verzahnung von Theorie und Praxis wird in den Didaktischen Jahresplanungen der Anlage B konkretisiert. Im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung sind sowohl die Beratung der Jugendlichen als auch die Abstimmung mit den Praktikumsbetrieben zu berücksichtigen. Für den Abschluss eines Bildungsganges ist die Gesamtleistung einer Schülerin bzw. eines Schülers zu berücksichtigen. Eine mögliche Verweigerung eines Praktikums ist daher analog einer Verweigerung der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen gemäß § 43 Absatz 1 SchulG zu betrachten. Auf beides kann bereits jetzt erzieherisch oder mit Ordnungsmaßnahmen reagiert werden. Die Schulen werden ausdrücklich dabei unterstützt, auf die Schülerinnen und Schüler einzuwirken und Regelverstöße zu kennzeichnen.
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Schuljahr 2023/2024, bei denen die Praktika im Übergangssektor pointiert und ausgeweitet wurden, ist zudem das Praktikum für die Bildungsgänge auch vor dem Hintergrund eines effizienteren Übergangs in Ausbildung stark aufgewertet worden. Vor allem in den fachbereichsbezogenen Fächern ist die Verzahnung von Theorie und Praxis (Wahrnehmung des Praktikums und Bearbeitung der sich aus dem Unterricht ergebenen Aufgabenstellungen für das Praktikum) von großer Bedeutung. Diese Bedeutung muss sich folglich auch in der anschließenden Benotung von Leistungen und Teilleistungen widerspiegeln. Daher kann, je nach dem gesamten Notenbild eines Schülers bzw. einer Schülerin die Absolvierung des Praktikums eine entscheidende Rolle bei der Erlangung des Abschlusses einnehmen. Bei der Gesamtleistung des Schülers bzw. der Schülerin ist die Nichterfüllung eines Praktikums entsprechend zu berücksichtigen.
Das Ministerium für Schule und Bildung setzt bereits vielfältige Maßnahmen um, die ggf. vorhandene Hürden für Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme eines Praktikums abbauen. Ebenso werden die Lehrkräfte bei der Organisation der Praktika im Übergangssektor mit umfangreichen Unterstützungsmaterialien und dem Einsatz von Übergangslotsen über das ESF-Programm "Ausbildungswege NRW" unterstützt. Damit kann gezielter auf individuelle Bedarfe der Schülerinnen und Schüler, z.B. zur Unterstützung bei der Praktikumssuche oder bei drohenden Abbrüchen eingegangen werden. Damit haben mehr Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen Schulabschluss bzw. Übergang in Ausbildung. Die Lehrkräfte werden mit den Maßnahmen gezielt entlastet. Seitens des MSB wird die Organisation des Praktikum jährlich mit einem Praktikumsmonitoring transparent gemacht, sodass die Bezirksregierungen hier die Möglichkeit haben, bedarfsgerecht zu steuern.