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Vergabeverfahren optimieren, flexibles Budget für Schulen

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Die Entscheidungskompetenz der Schulleitungen sollte durch die Vereinfachung von Beschaffungsprozessen erhöht werden. Ein flexibleres Budget mit klaren, einfachen Richtlinien würde die Notwendigkeit aufwendiger Vergabeverfahren reduzieren und dadurch Zeit sparen.

Antwort

Der Vorschlag betrifft die Beschaffung von Schulausstattung, die laut § 79 SchulG den Schulträgern und damit den Kommunen obliegt. Das Ministerium hat zudem keine Möglichkeit, das Beschaffungsrecht im gewünschten Sinne zu vereinfachen.
§ 95 Absatz 2 SchulG NRW sieht die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Bewirtschaftung von Sachmitteln, die der Schulträger zur Verfügung stellt, vor. Dabei richtet sich die eigenverantwortliche Bewirtschaftung von Sachmitteln durch die Schulen nach den für den Schulträger geltenden haushalts- und kassenrechtlichen Regelungen. Insoweit können Schulträger die Schulleiterin oder den Schulleiter ermächtigen, im Rahmen der von der Schule zu bewirtschaftenden Haushaltsmittel Rechtsgeschäfte mit Wirkung für den Schulträger abzuschließen und für diesen Verpflichtungen einzugehen. Der konkrete Umgang mit der Möglichkeit, den Schulen Budgets zur Verfügung zu stellen, obliegt der Eigenverantwortung des Schulträgers.
Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Thematik in Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Sprache bringen.