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Aufstieg Möglichkeiten auch für Werkstattlehrkräfte

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Werkstattlehrkräfte in Berufskollegs, die über Fachqualifikationen (z. B. einen Meistertitel im Glaserhandwerk) verfügen, sollten weiter gefördert werden. Durch die Schaffung klarer, transparenter Aufstiegschancen - auch in Leitungspositionen - sollen engagierte Werkstattlehrkräfte motiviert werden. Dies würde Arbeitsplatzperspektiven verbessern und das Gerechtigkeitsempfinden innerhalb des Schulsystems stärken.

Antwort

Die Werkstattlehrkräfte sind für unsere Schulen eine wichtige Bereicherung und sie leisten an unseren Schulen eine wertvolle Arbeit. Daher ist es uns in letzter Zeit gelungen, ein erstes und zweites Beförderungsamt einzuführen. Ferner wird derzeit geprüft, wie Werkstattlehrkräfte zu Technischen Lehrkräften weiterqualifiziert werden können, um ihnen so einen weiteren beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
Für die Übernahme eines Schulleitungsamtes gelten jedoch nach dem Schulgesetz spezielle Regeln; so kann nach § 61 Abs. 5 SchulG zur Schulleiterin bzw. zum Schulleiter nur bestellt werden, wer über eine entsprechende Lehramtsbefähigung verfügt. Da Werkstattlehrkräfte über keine Lehramtsbefähigung verfügen, ist für sie die Übernahme einer Schulleitung nicht möglich.