Optimierung Verfahren Schulbegleitung / Integrationshilfe
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
In einzelnen Kommunen ist das Antragsverfahren für eine Schulbegleitung bzw. eine Integrationshilfe sehr aufwändig und bürokratisch. Das Bundesteilhabegesetz sowie die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen geben vor, dass alle Kinder ein Recht auf umfangreiche Teilhabe am Bildungssystem haben. Die Schulen können diesem Auftrag nicht für jedes Kind gerecht werden, wenn sehr aufwändige Verfahren bei der Beantragung die Bewilligung und den Einsatz von Schulbegleitungen verzögern oder verhindern. Wünschenswert wäre eine Umstellung auf ein Pool-Modell.
Antwort
Das gewünschte Poolmodell ist bereits jetzt grundsätzlich umsetzbar und kommt in einzelnen Kommunen bereits zum Einsatz. Ob und wie diese Verfahren vor Ort ausgestaltet werden liegt jedoch nicht in der Hand der Landesregierung bzw. des Ministeriums für Schule und Bildung. Verfahrensveränderungen obliegen der jeweiligen Kommune und erfordern eine organisatorische Abstimmung zwischen Schulverwaltung, Stadtrat und den beteiligten Sozialbehörden.
Im Rahmen des im Koalitionsvertrags der Bundesregierung wurde das Ziel der Weiterverfolgung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe benannt. NRW unterstützt die Zulässigkeit von infrastrukturellen Poolmodellen im Rahmen einer etwaigen Gesetzesänderung. Entsprechende Gespräche mit der Bundesregierung werden geführt.
Im Rahmen des im Koalitionsvertrags der Bundesregierung wurde das Ziel der Weiterverfolgung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe benannt. NRW unterstützt die Zulässigkeit von infrastrukturellen Poolmodellen im Rahmen einer etwaigen Gesetzesänderung. Entsprechende Gespräche mit der Bundesregierung werden geführt.