Kinderschutzfortbildungen und Sicherheitsschulungen verpflichtend
Themenfeld
Schulorganisation
Vorschlag
Kinderschutzfortbildungen und Sicherheitsschulungen sollten für alle Personen, die an Schulen arbeiten, verpflichtend sein. Aktuell gibt es hierzu keine einheitliche Regelung, was zu Unsicherheiten im Umgang mit Kinderschutzthemen führt. Standardisierte Online-Fortbildungsmodule sollten verpflichtend eingeführt werden. Ein erfolgreicher Abschluss automatisiert an die zuständigen Einstellungsbüros übermittelt werden. Erst nach Vorlage der Bestätigung sowie eines polizeilichen Führungszeugnisses sollte eine Anstellung möglich sein. Um die Wirksamkeit der Schulungen sicherzustellen, sollten regelmäßige Auffrischungskurse verpflichtend sein.
Antwort
Die Teilnahme aller Beschäftigten in Schule an Fortbildungen zum Kinderschutz muss auf einem an der Schule entwickelten Schutzkonzept fußen. Die Umsetzung von Schutzkonzepten an Schulen entspricht einen kontinuierlichen Schulentwicklungsprozess, der in den schulischen Qualitätsrahmen einzubinden ist und in dem unterstützende Strukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Schutzkonzepte werden in der Schulgemeinde kommuniziert, umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. So wird möglichen Unsicherheiten im Umgang mit Kinderschutzthemen entgegnet. Denn: Alle am Schulleben Beteiligten sollen von Beginn an in ein systematisches Vorgehen eingebunden werden.
Das Ministerium nimmt den Vorschlag zum Anlass, im Rahmen der Lehrerfortbildung ein Konzept für ein Angebot zu entwickeln, welches die Schulen bei der Erstellung von Schutzkonzepten unterstützt.
Das Ministerium nimmt den Vorschlag zum Anlass, im Rahmen der Lehrerfortbildung ein Konzept für ein Angebot zu entwickeln, welches die Schulen bei der Erstellung von Schutzkonzepten unterstützt.