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Lehrer-Personalakte an Schule führen

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Auch wenn das Führen von Lehrer-Personalakten an Schulen verboten ist, brauchen Schulleitungen eine Möglichkeit, manuelle oder digitale Lehrerakten zu führen (z. B. zur Dokumentation von Wiedereingliederungszeiten, Protokollen von SB-Gesprächen, Teilzeitanträge). Damit würde im Alltag viel Zeit eingespart.

Antwort

Eine Personalakte enthält sehr sensible personenbezogene Daten, die einen besonders hohen Schutz vor einem unberechtigten Zugriff erfordern. Daher ist gesetzlich bestimmt, dass nur diejenigen, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten betraut sind hierzu einen Zugang haben - und auch nur insoweit, als dies für die Erfüllung der konkreten Aufgabe erforderlich ist. Zudem sind, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Beweis- und Dokumentationsfunktion, an das Führen einer Personalakte hohe Anforderungen zu stellen. Das Führen von Personalakten ist daher den personalverwaltenden Stellen vorbehalten. Auch Schulleitungen müssen selbstverständlich in der Lage sein, personenbezogene Daten von Lehrkräften oder von anderen Landesbeschäftigten an der Schule verarbeiten zu können, soweit dies für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Durch Landesrecht sind daher sowohl die Fälle, in denen Schulleitungen entsprechende Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten des tarifbeschäftigten oder verbeamteten schulischen Personals haben, geregelt, als auch der dafür erforderliche Umfang der personenbezogenen Daten. Sofern die erforderlichen technischen und sächlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Datensicherheit erfüllt sind, kann dies bereits nach geltendem Recht auch auf dienstlichen digitalen Geräten und in Netzwerken erfolgen.