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temporäre Distanzlernphasen für massiv auffällige Schülerinnen und Schüler

Themenfeld

Pädagogische Aspekte

Vorschlag

Das Distanzlernen mit Avatar-Technologie sollte gestärkt werden, um Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Gründen nicht am physischen Unterricht teilnehmen können, weiterhin am Lernprozess zu beteiligen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, dass bei schwerem physisch-psychisch aggressivem Verhalten eine vorübergehende Umstellung auf den Avatar-basierten Unterricht erfolgt. Diese Maßnahme soll das schulische Lernen aufrechterhalten und gleichzeitig Konflikte im Tagesablauf reduzieren.

Antwort

Die vorgeschlagene Maßnahme, Avatare oder schulinterne Videokonferenzsysteme zur Beschulung von chronisch kranken Schülerinnen und Schülern zu Hause einzusetzen, ist möglich und wird bereits in Einzelfällen praktiziert. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine originäre Teilhabe am Präsenzunterricht stets oberstes Ziel sein sollte. In jedem Fall bleibt jedoch der Einzelfall zu betrachten.
Der Vorschlag, Distanzlernen im Anschluss an den Ausschluss vom Unterricht aufgrund einer Ordnungsmaßnahme einzusetzen, wird nicht aufgegriffen. Ob Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von massiven schwierigen Verhalten vom Unterricht ausgeschlossen werden, durch eine solche Maßnahme in der Erhöhung ihrer sozialen Kompetenzen und der Teilnahme am Unterricht unterstützt werden, ist anzuzweifeln. Gerade im Bereich der sonderpädagogischen Unterstützung im Förderschwerpunkt ESE kann dieser Vorschlag kontraproduktiv wirken. Manche Schülerinnen und Schüler könnten die Aussicht auf Distanzunterricht zudem als Anreiz verstehen.