Brandschutzvorschriften an pädagogische Anforderungen anpassen
Themenfeld
Schulorganisation
Vorschlag
Die Brandschutzvorschriften schränken in ihrer derzeitigen Ausgestaltung die kindorientierte, inklusive und individuell differenzierte Arbeit in Schulen stark ein. Es braucht eine Überprüfung der Regelungen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsanforderungen und den pädagogischen Zielsetzungen zu gewährleisten.
Antwort
Aus pädagogischen Gründen ist es nachvollziehbar, dass insbesondere Grundschulen weitere Flächen für Kleingruppenarbeit nutzen möchten. Gleichwohl steht die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in den Schulen des Landes über allen anderen Bedürfnissen. Mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Schülerinnen und Schüler in Grundschulen ist in einem Brandfall der schnellen und sicheren Evakuierung der Vorrang einzuräumen. Dazu sind die Flucht- und Rettungswege frei zu halten und dürfen in Fluren und Treppenräumen keine Brandlasten lagern. Wo evtl. Ausnahmen angedacht sind, muss der zuständige Schulträger gemeinsam mit der Schulleitung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und eine Klärung mit der für vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörde vornehmen.