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Dolmetscher Aquise für Eltern, die nicht Deutsch sprechen

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Elterngespräche mit Personen, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind: Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Schule sich beim Kommunalen Integrationszentrum darum kümmern muss, einen Dolmetscher zu erhalten um Elterngespräche führen zu können.

Antwort

Mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten ist eine gewichtige Aufgabe von Schule. Die Schule trägt gemäß Schulgesetz NRW (§ 2 Abs. 3) und Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW (§ 3 und 7) zudem eine rechtlich verankerte Verantwortung, allen Eltern Zugang zu Information und Beratung zu ermöglichen. Bei bestehenden Sprachbarrieren unterstützt das Kommunale Integrationszentrum durch den Laiensprachpool. Im Sinne einer kooperativen Schulgemeinschaft ist eine sprachsensible Ansprache der Eltern sehr empfehlenswert.
Schulen sind dabei Anfordernde, nicht Verantwortliche: Der organisatorische Aufwand - von der Auswahl über die Schulung bis zur Abrechnung - liegt beim Kommunalen Integrationszentrum und somit beim Schulträger. Schulen melden ihren Bedarf und erhalten eine koordinierte Unterstützung.
Der Laiensprachpool bietet damit ein bewährtes Instrument, um zentrale Kommunikationssituationen mit Eltern sprachlich barrierefrei zu gestalten. Eine Inanspruchnahme durch die Schulen ist grundsätzlich unproblematisch.