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Anmeldeverfahren Jahrgang 5 optimieren

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Die Anmeldephase für die fünfte Jahrgangsstufe gestaltet sich derzeit als kompliziert, mit vielen Formularen und rechtlichen Vorgaben. So muss beispielsweise für jeden Schüler festgehalten werden, dass die Eltern als Härtefalls betrachten, obwohl die Entscheidung über den Härtefall selbst beim Schulleiter liegt. Diese zusätzlichen Unterlagen erhöhen den Arbeitsaufwand der Schulen und dienen primär der Entlastung der Schulaufsicht.

Antwort

Die in dem Vorschlag generell kritisierte Komplexität des Aufnahmeverfahrens folgt aus den Anforderungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Auch im Interesse der Schulen ist die Bezirksregierung gehalten, auf Basis der bekannten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Regierungsbezirk Rechtssicherheit herzustellen.
Das Ministerium prüft kontinuierlich anhand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, ob Verfahrensänderungen, die einerseits die Rechtssicherheit und andererseits die Handlungsspielräume der Schulen gewährleisten, erforderlich sind. Dazu befindet es sich in stetigem Austausch mit den oberen Schulaufsichtsbehörden. Das Verfahren wird von den Bezirksregierungen hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten geprüft.