Fortbildungspflicht einführen
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Lebenslanges Lernen muss auch für Lehrkräfte verbindlich sein. Ein Punktemodell wie bei Medizinern üblich könnte hier Vorbild sein.
Antwort
Bereits jetzt sieht das Landesbeamtengesetz NRW eine Fortbildungspflicht für alle Beamtinnen und Beamten wie auch für Lehrkräfte vor. Diese Fortbildungspflicht greift auch das Schulgesetz des Landes NRW auf und bekräftigt ebenfalls eine individuelle Fortbildungspflicht für alle Lehrkräfte. Das 17. Schulrechtsänderungsgesetz ergänzt hierzu nun eine systemische Fortbildungsverpflichtung und Fortbildungsplanung für die Schulen.
Die Umsetzung eines rein quantitativen Fortbildungsmonitorings (Punktesystem) erscheint wenig zielführend, da eine qualitative Entfaltung sowie Verankerung neuer Erkenntnisse in die Schul- und Unterrichtsentwicklung auf diesem Wege nur begrenzt möglich ist. Dem gegenüber wird eine verbindliche schulische Fortbildungsplanung - mit individueller und systemischer Verantwortlichkeit - präferiert.
Die Umsetzung eines rein quantitativen Fortbildungsmonitorings (Punktesystem) erscheint wenig zielführend, da eine qualitative Entfaltung sowie Verankerung neuer Erkenntnisse in die Schul- und Unterrichtsentwicklung auf diesem Wege nur begrenzt möglich ist. Dem gegenüber wird eine verbindliche schulische Fortbildungsplanung - mit individueller und systemischer Verantwortlichkeit - präferiert.