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Klare Handyregeln an nordrhein-westfälischen Schulen: Mehr Ruhe im Unterricht, mehr Miteinander

Partizipativer Weg wirkt

07.01.2026

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Nordrhein-Westfalen beteiligt beim Umgang mit Handys an Schulen bewusst die Schulgemeinschaften. Dieser Weg hat sich bewährt. Im Frühjahr 2025 hatte das Schulministerium die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, bis zum Herbst eigene, verbindliche Regelungen zur Handynutzung zu entwickeln. Für diesen Prozess hatte das Schulministerium klare Leitlinien vorgegeben. Demnach sollte an Grundschulen die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich nicht erlaubt sein. Die weiterführenden Schulen sollten verbindliche, altersgerechte Regelungen erarbeiten, die gemeinsam getragen werden und im Schulalltag funktionieren. Das Schulministerium hat diesen Prozess mit Handlungsempfehlungen und exemplarischen Handyordnungen unterstützt. 

„Wir haben sehr viel positives Feedback auf unsere Musterordnungen verbunden mit dem partizipativen Weg erhalten. Wir haben den Schulen unsere Erwartungshaltung klar kommuniziert und ihnen bewusst zugetraut, gute und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Und sie haben dieses Vertrauen eindrucksvoll bestätigt“, so Ministerin Feller. „Unser landesweiter Aufruf hat Diskussionen angestoßen, Entscheidungen beschleunigt und für Klarheit gesorgt. Das Ergebnis sind klare Regeln, die im Schulalltag wirken, weil sie von den Schulen vor Ort selbst entwickelt und gemeinsam getragen werden. Das schafft Ruhe, Sicherheit und Verlässlichkeit.“ 

Dass dieser Weg trägt, zeigen die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage des Schulministeriums: Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen inzwischen über eine verbindliche Handyregelung, bei den weiterführenden Schulen sind es sogar 100 Prozent. Viele Schulen haben erstmals verbindliche Vorgaben beschlossen, andere ihre bestehenden Regelungen deutlich nachgeschärft. Schulministerin Dorothee Feller: „Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche lernen, sich begegnen und konzentrieren können. Unsere Schulen teilen diese Einschätzung. Mit selbst entwickelten und für alle verbindlichen Regeln schaffen sie Orientierung im Schulalltag, sorgen für mehr Konzentration im Unterricht und fördern ein gutes soziales Miteinander.“

Die weiterführenden Schulen setzen wie vorgegeben auf differenzierte, altersgerechte Regelungen. 79 Prozent der Gesamtschulen und 86 Prozent der Gymnasien unterscheiden nach Jahrgangsstufen. Andere Schulen regeln die Nutzung nach Zeiten oder Bereichen. Etwa die Hälfte aller Schulen untersagt die Handynutzung während des Schulbetriebs vollständig, die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte Nutzung. Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler wachsen die Freiräume. Ministerin Feller: „Freiheit braucht Regeln. Und genau diese Balance haben unsere Schulen gefunden: mehr Verantwortung mit wachsendem Alter, aber immer klare Leitplanken.“

Ein Erfolgsfaktor für die breite Akzeptanz der Regelungen ist der gemeinsame Entwicklungsprozess. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler waren beteiligt, insbesondere an weiterführenden Schulen wurden die Regelungen durch die Schulkonferenz beschlossen. Die Schulen haben die Vorgaben des Landes und den partizipativen Ansatz sehr ernst genommen – weil sie wissen, dass Beteiligung zu mehr Akzeptanz, weniger Widerstand und praxisnahen Lösungen führt. „Auf diese Weise stärken wir zugleich auch die demokratischen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Sie setzen sich intensiv mit einer Fragestellung auseinander, die ihren eigenen Alltag unmittelbar betrifft, entwickeln dazu eine eigene Meinung und lernen, Verantwortung für gemeinsam getroffene Entscheidungen zu übernehmen“, so Ministerin Feller.

„Über alle Schulformen hinweg verfolgen die Regelungen dieselben Ziele: Schutz der Schülerinnen und Schüler, konzentrierter Unterricht und ein respektvolles Miteinander“, erklärt die Ministerin. In der Praxis gilt meist: Handys dürfen mitgebracht werden, ihre Nutzung ist jedoch eingeschränkt oder untersagt. Bei Regelverstößen greifen abgestufte Konsequenzen. „Wo vorher auf dem Schulhof aufs Display geschaut wurde, wird heute wieder miteinander gesprochen. Das ist ein Gewinn für das soziale Lernen.“

Besonders eindeutig ist die Haltung an den Grundschulen, die mittlerweile größtenteils ein generelles Handyverbot während des Schulbetriebs beschlossen haben, um die Kinder konsequent zu schützen. Damit folgen sie der Musterordnung der Landesregierung. „Gerade die Jüngsten brauchen Schutzräume ohne Ablenkung“, betont Schulministerin Dorothee Feller. „Dass die Grundschulen hier so geschlossen handeln, ist ein starkes Signal für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.“

Bis zum Herbst hatten 96 Prozent der Grundschulen verbindliche Vorgaben beschlossen. Dort, wo bislang noch keine Regelung vorliegt, hängt dies unter anderem damit zusammen, dass Beteiligungsprozesse – insbesondere mit Eltern – zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht abgeschlossen waren.

Abschließend erklärt Ministerin Feller: „Die Schulen haben gezeigt, dass klare Regeln dann besonders gut funktionieren, wenn sie auf die jeweilige Schule zugeschnitten und gemeinsam entwickelt sind. Davon profitieren alle Beteiligten: die Schulgemeinschaft und vor allem die Kinder und Jugendlichen. Zugleich wird guter Unterricht nachhaltig gestärkt. Mein Dank richtet sich an alle, die sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Handynutzung auseinandergesetzt haben und für ihre Schule eine gemeinsam getragene Regelung gefunden haben.“ 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw 

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