Land setzt klares Zeichen für die Schulsozialarbeit – Förderrichtlinie wird verlängert und flexibilisiert – 57,7 Millionen Euro für die kommunale Schulsozialarbeit
Schulministerin Feller: Wir halten Wort, sichern Kontinuität und schaffen Freiräume für pragmatische Lösungen vor Ort
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Die überarbeitete Förderrichtlinie zur Unterstützung der kommunalen Schulsozialarbeit ist fertiggestellt und wird in Kraft gesetzt. Damit setzt das Land ein deutliches Zeichen für die Stärkung von Kindern und Jugendlichen – auch unter herausfordernden finanziellen Rahmenbedingungen. Dabei ist die Schulsozialarbeit im Grundsatz eine Aufgabe der Jugendhilfe und liegt damit in der Verantwortung der Kommunen (Paragraph 13a SGB VIII). Das Land flankiert diese Arbeit freiwillig und gezielt. Über die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit den Fachkräften vor Ort entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung.
Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Wir halten Wort: Die kommunale Schulsozialarbeit wird auch in schwierigen Zeiten verlässlich durch das Land unterstützt. Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir sogar mehr Flexibilität und stärken die wichtige Arbeit vor Ort – für unsere Kinder, unsere Schulen und unsere Gesellschaft. Die Landesregierung bleibt auch in finanziell schwieriger Lage ein verlässlicher Partner der Kommunen. Wir sichern Kontinuität – und schaffen zugleich neue Freiräume für pragmatische Lösungen vor Ort.“
Die wichtigsten Neuerungen der überarbeiteten Förderrichtlinie im Überblick:
- Flexibilisierung bei Personalausgaben: Der Förderhöchstbetrag pro Vollzeitstelle pro Jahr beträgt weiterhin 70.000 Euro. In begründeten Einzelfällen und nach Ermessensprüfung durch die Kommunen können Ausnahmen bis zu 80.000 Euro zugelassen werden.
- Vereinfachung der Verfahren: Die bisherige strikte Trennung von Personal- und Sachausgaben im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren entfällt. Damit wird die Antragstellung entbürokratisiert und vereinfacht.
- Digitalisierung: Die Richtlinie wird vollständig in das Förderportal www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de überführt und dabei verschlankt.
Mit dem Landesförderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die kommunale Schulsozialarbeit seit 2022 jährlich und verlässlich mit 57,7 Millionen Euro. Darüber hinaus unterstützt das Land die Schulsozialarbeit auch mit rund 2.000 landeseigenen Stellen. Außerdem besteht im Rahmen des Startchancen-Programms (Säule III) für teilnehmende Schulen seit Schuljahresbeginn die Möglichkeit, befristet Fachkräfte für Schulsozialarbeit zusätzlich zu den bereits bestehenden Fachkräften einzustellen.
Schulministerin Dorothee Feller betonte abschließend: „Die Schulsozialarbeit soll weiterhin als gemeinsames Anliegen von Land, Kommunen und freien Trägern finanziell abgesichert und in ihrer Wirksamkeit gestärkt werden. Die Landesregierung schafft dafür mit der überarbeiteten Richtlinie das verlässliche Fundament.“
Die Förderrichtline finden Sie hier.
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