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Nächster Schritt für ABC-Klassen und ABC Plus-Förderung: Anpassung der Ausbildungsordnung Grundschule auf den Weg gebracht

Ministerin Feller: „Mit ABC-Klassen sorgen wir für bessere Startchancen“

16.04.2026

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Die Landesregierung geht den nächsten Schritt zur Einführung der ABC-Klassen. Nach dem entsprechenden Gesetzentwurf werden nun die Verbände zum Entwurf der angepassten Ausbildungsordnung Grundschule angehört.

Schulministerin Dorothee Feller: „Mit den ABC-Klassen und dem Angebot ABC Plus sorgen wir dafür, dass Kinder mit besseren Voraussetzungen in die Schule starten und eine zusätzliche Förderung durch ABC-Klassen früher und individueller einsetzt. Mit der Anpassung der Ausbildungsordnung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die neuen gesetzlichen Regelungen rechtssicher umgesetzt werden können. Uns ist wichtig, die Einführung sorgfältig vorzubereiten.“

Künftig werden Kinder, die noch nicht über die für die Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, im Jahr vor der Einschulung an einer ABC-Klasse teilnehmen. Neben der Sprachförderung werden dort auch weitere grundlegende Fähigkeiten gestärkt, die für einen erfolgreichen Schulstart wichtig sind. Die ABC-Klassen knüpfen an die alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen an und weiten diese konsequent aus. Ziel ist eine aufeinander aufbauende Förderung von der Kita bis in die Grundschule, damit Kinder von Anfang an bestmöglich unterstützt werden.

Mit der Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule wird der Anmeldestichtag für die Grundschule ab dem Jahr 2028 auf den 31. März vorgezogen. Die Feststellung der Sprachkenntnisse erfolgt künftig mit standardisierten Verfahren.

Die Verordnung enthält zudem Regelungen für die Förderung ABC Plus. Künftig kann bereits bei der Aufnahme in die Grundschule entschieden werden, dass ein Kind die Schuleingangsphase in drei Jahren durchläuft, wenn die grundlegenden Lernvoraussetzungen für eine Mitarbeit im Unterricht noch nicht vorliegen. Diese Entscheidung wird im Verlauf des ersten Schuljahres überprüft und bei Bedarf angepasst. So wird die Möglichkeit geschaffen, Kindern bei Bedarf mit der zusätzlichen Förderung mehr Zeit zu geben, um das Lernen zu lernen. Damit erfolgt von Anfang an eine individualisierte und passgenaue Förderung.

Einzelheiten zur konkreten Umsetzung der ABC-Klassen im Jahr vor der Einschulung werden in einer weiteren Verordnung geregelt.

Schulministerin Dorothee Feller abschließend: „Wir legen großen Wert auf die Verbändebeteiligung. Die Stellungnahmen sowie Gespräche vor Ort helfen uns, die Regelungen praxistauglich auszugestalten und die ABC-Klassen sowie die ABC Plus-Förderung verlässlich vorzubereiten. Auf diese Weise werden wir pragmatische und tragfähige Lösungen finden.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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