Rahmenvereinbarungen zum Ganztag
Die Landesregierung hat mit zentralen zivilgesellschaftlichen Partnern, die im Ganztag Angebote der Bildung und Betreuung durchführen, Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ist zentrales Gestaltungsmerkmal des Ganztags. Die Rahmenvereinbarungen beschreiben jeweils die mögliche Zusammenarbeit der Beteiligten vor Ort.
Vor dem Hintergrund des im August 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter wurden die zum Teil seit 2004 bestehenden Rahmenvereinbarungen erneuert und aktualisiert. Im Rahmen dieser Überarbeitung kamen neue Partner hinzu. Mit der feierlichen Unterzeichnung am 5. Mai 2026 sind somit insgesamt zwölf Rahmenvereinbarungen mit über zwanzig Partnern in Kraft getreten.
Die Parteien der Vereinbarungen bekräftigen mit der Unterzeichnung das klare Bekenntnis zur Bedeutung der Zusammenarbeit von Ganztagsschulen und außerschulischen Partnern auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses. Angebote in den verschiedenen Bildungsbereichen sind zentraler Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung.
Bildergalerie Unterzeichnung der Rahmenvereinbarungen am 5. Mai 2026
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