Regionale Bildungszentren Berufskolleg (RBZB) – was & warum?
Der Grundlagenerlass RBZB ermöglicht neue Organisations- und Leitungsstrukturen für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit ihren Schulträgern eines oder mehrere Kreise oder kreisfreien Städte in Regionalen Bildungszentren:
Sie bezieht sich insbesondere auf die Ziele und Aufgabenbereiche „Innovationskraft stärken“, „Integrationsleistung erhöhen“, „Demokratiebildung fördern“, „Nachhaltigkeit fördern“, „regional abgestimmte Bildungsangebote vorhalten“ und als regionaler Ansprechpartner der beruflichen Bildung fungieren“.
RBZB haben sich sowohl im Schulversuch als auch darüber hinaus als effiziente und innovative Netzwerke entwickelt. Als regionale Handlungseinheiten stärken sie die Beruflichen Bildung nachhaltig.
RBZB sind in den Regionen entscheidende Standortfaktoren. Aktuelle Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung, Transformationen der Arbeitswelt sowie tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen kann durch die enge Kooperation und Vernetzung zwischen den Berufskollegs mit ihrem Schulträger in einem RBZB als einer Verantwortungsgemeinschaft erfolgreich begegnet werden.
Organisation eines RBZB
Der idealtypische Aufbau eines RBZB gemäß Erlass ist dem dargestellten Schaubild entnehmen. Er umfasst drei Gremien: einen Lenkungskreis, eine koordinierende Stelle und einen Beirat.
Der Lenkungskreis
Der Lenkungskreis besteht aus den Schulleitenden und mindestens einer Vertretung des Schulträgers. Einstimmig entscheiden die Mitglieder über die strategische Ausrichtung des RBZB und koordinieren die organisatorischen sowie pädagogischen Prozesse mit Hilfe der koordinierenden Stelle. Der Lenkungskreis tagt mindestens einmal im Quartal.
Der Lenkungskreis nimmt eine steuernde Funktion ein. Für die operative Umsetzung der pädagogischen und administrariven Prozesse beauftragt er die koordinierende Stelle.
Die koordinierende Stelle
In der koordinierenden Stelle arbeiten Lehrkräfte der beteiligten Berufskollegs und vom Schulträger bereitgestelltes Personal zusammen. Die koordinierende Stelle ist einem Berufskolleg organisatorisch zugeordnet; Lehrkräfte der anderen Berufskollegs werden an dieses Berufskolleg (teil-) abgeordnet. Ihre Hauptaufgabe umfasst die Umsetzung der pädagogischen und administrativen Prozesse und Projekte, welche der Lenkungskreis beschließt.
Hierzu kann die koordinierende Stelle in Absprache mit dem Lenkungskreis Arbeitsgruppen einrichten (z. B. Öffentlichkeitsarbeit, IT-Infrastruktur, Bildungsgangarbeit), um das notwendige Know-How für die einzelnen Vorhaben aus den beteiligten Berufskollegs zu bündeln.
Der Beirat
Im Beirat können zusätzlich zu Vertretungen der Schulleitungen, des Schulträgers und der oberen Schulaufsicht Akteure der Beruflichen Bildung aus der Region, wie z. B. der Kammern, der Sozialpartner, der Arbeitsagentur einbezogen werden. Der Beirat ist für die Weiterentwicklung des RBZB zuständig und formuliert Empfehlungen, insbesondere zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Der Beirat tagt mindestens einmal im Jahr.
RBZB bieten Vorteile: GEMEINSAM
effektiver
Durch die Zusammenarbeit der Berufskollegs untereinander und mit dem Schulträger wird die Effektivität, die Integrationsleistung und Innovationskraft der Beruflichen Bildung gesteigert und Synergien besser genutzt. RBZB erhöhen die Sichtbarkeit und Anerkennung der Schulform Berufskolleg in der Öffentlichkeit.
lösungsorientierter
RBZB investieren in die Zusammenarbeit mit den Schulträgern, den Kammern, Arbeitsagenturen und weiteren Partnern der Beruflichen Bildung. Durch diese Vernetzung werden gemeinsame Lösungen für gemeinsame Herausforderungen entwickelt.
effizienter
Durch effiziente Planung, Kommunikation und Nutzung von personellen Ressourcen und sächlicher Ausstattung im Verbund werden gut abgestimmte, transparent dargestellte Bildungsangebote an den Berufskollegs in der Region und übergreifend ermöglicht.
kommunikativer
Klare Strukturen sorgen für effiziente, partizipative und transparente Kommunikationswege innerhalb eines RBZB und nach außen. Dabei fungieren RBZB bei regionalem oder überregionalem Abstimmungsbedarf oder Kooperationsvorhaben als Ansprech- und Kommunikationspartner der Beruflichen Bildung nach außen insbesondere für Zuständige Stellen (Kammern), Sozialpartner, Arbeitsagenturen, ausbildende und praktikumsgebende Betriebe und Einrichtungen sowie abgebende Schulen.
qualitätssichernd
Durch Qualitätsentwicklung und -sicherung im Verbund auch unter Nutzung standardisierter Verfahren wird die Qualität einheitlich und kooperativ weiterentwickelt und ein gemeinsames Qualitäts-Verständnis gefördert.