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Schülerinnen und Schüler an Hochschulen

Fast alle Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen bieten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II (in Ausnahmefällen auch der Mittelstufe) die Möglichkeit, bereits während ihrer Schulzeit an regulären Veranstaltungen für Studentinnen und Studenten teilzunehmen und Leistungsnachweise zu erwerben.

Fast alle Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen bieten Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II (in Ausnahmefällen auch der Mittelstufe) die Möglichkeit, bereits während ihrer Schulzeit an regulären Veranstaltungen für Studentinnen und Studenten teilzunehmen und Leistungsnachweise zu erwerben. Das Angebot, dessen Schwerpunkt insbesondere in den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächern liegt, wird zurzeit kontinuierlich auch auf andere Studienrichtungen ausgeweitet.

Das Projekt wendet sich nicht nur an hochbegabte Jugendliche, sondern auch an jene, die selbstständig, zielgerichtet und engagiert arbeiten können und wollen. Neben in der Regel sehr guten oder guten Leistungen in allen Fächern wird von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, dass sie in der Schule versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nacharbeiten. Im Einzelfall können zusätzliche schulische Leistungsüberprüfungen zum Beispiel für die Beurteilung im Bereich "Sonstige Mitarbeit" erforderlich werden. Eine Teilnahme ist daher grundsätzlich nur mit Zustimmung der Schulleitung möglich.

Durch das Schülerstudium sollen die Jugendlichen ihren Begabungen und Interessen nachgehen und ihre Leistungspotentiale ausschöpfen können. Sie sollen Einblicke gewinnen in Studium und wissenschaftliches Arbeiten und zugleich spätere Studienzeiten verkürzen können. Ob sie im Rahmen des Projektes möglicherweise ihre eigenen Leistungsgrenzen erfahren oder sich voller Begeisterung für die Aufnahme eines Studiums entscheiden: In jedem Fall helfen die konkreten Erfahrungen an den Hochschulen den Schülerinnen und Schülern, ihr individuelles persönliches Potential auszuloten und weiterzuentwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler können jederzeit die Teilnahme am Projekt beenden, beispielsweise wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen verschlechtern.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Projekt wurde im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz ausdrücklich verankert, dass im Schülerstudium erworbene Studien- und Prüfungsleistungen auf ein späteres Studium anerkannt werden können.

Die Kultusministerkonferenz hat diese Regelung, die außer in Nordrhein-Westfalen bisher nur in Rheinland-Pfalz praktiziert wird, zum Anlass genommen, eine Empfehlung an alle Länder und Hochschulen auszusprechen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. 

Nähere Einzelheiten über die Angebote der Hochschulen erhalten Sie bei den für dieses Projekt zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Hochschulen und der Bezirksregierungen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.