Dachmarke Bildungsportal NRW
Fünf Menschen stehen im Kreis und legen ihre Hände aufeinander, die Gesichter sind nicht zu erkennen.

Familiengrundschulzentren

Familiengrundschulzentren bilden „Knotenpunkte“ an Grundschulen im Stadtteil, an denen vielfältige Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden. Das Schulministerium baut diese Zentren nun weiter aus: Ab dem Schuljahr 2026/2027 entstehen 54 zusätzliche Standorte, insgesamt werden künftig 108 Familiengrundschulzentren mit 5,7 Millionen Euro gefördert. 

Mit der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren werden die bereits bestehenden Standorte im Schuljahr 2026/2027 verlässlich weiter gefördert. Die Antragstellung zur weiteren Förderung der Standorte ist ab sofort möglich. Anträge für bestehende Familiengrundschulzentren sind bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres für die Dauer eines Schuljahres zu stellen. 

Zudem ermöglicht es die überarbeitete Förderrichtlinie erstmals, neue Familiengrundschulzentren an Startchancen-Grundschulen einzurichten. Das Konzept der Familiengrundschulzentren bietet viele Anknüpfungspunkte zu den Zielsetzungen des Startchancen-Programms, ebenso wie zu den grundsätzlichen Zielen ganztägiger Förderung. Insbesondere in Säule II  (Chancenbudget) werden Maßnahmen (u. a. Öffnung außerschulischer Erfahrungsräume; Unterstützung der Elternarbeit; Bindung zwischen Schule und Sozialraum) beschrieben, die im Rahmen der Familiengrundschulzentren umsetzbar sind. Durch den Aufwuchs der weiteren Standorte der Familiengrundschulzentren in Nordrhein-Westfalen wird zudem das Verständnis der Offenen Ganztagsgrundschulen als ganztägige Bildungseinrichtung befördert.

In zwei Tranchen sollen bis zu 54 neue Familiengrundschulzentren entstehen.  Antragsberechtigt sind alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, auf deren Gebiet mindestens zwei Offene Ganztagsgrundschulen liegen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Für die Beantragung gelten folgende Fristen:

  • Bei einer Einrichtung ab dem 1. August 2026 sind Anträge bis zum 30. April 2026 zu stellen. Zunächst können 15 neue Standorte gefördert werden.
     
  • Bei einer Einrichtung ab dem 1. Februar 2027 sind Anträge bis zum 1. Oktober 2026 zu stellen. In der zweiten Ausbauphase können weitere 39 Standorte gefördert werden.

Das Antragsformular ist in der Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren unter Anlage 1 zu finden. 

Der Geltungszeitraum der Förderrichtline erstreckt sich auf die Schuljahre 2026/27 bis 2028/29.

Das Fachportal „familiengrundschulzentren.nrw“ gibt einen allgemeinen Überblick zu Qualitätsmerkmalen und Fördermöglichkeiten von Familiengrundschulzentren, zu Projekten im Themenfeld und zu Akteuren der landesweiten Begleitstruktur. Es bündelt außerdem Informationen über die 54 FGZ-Standorte, die in 18 Kommunen aktuell über das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Das digitale Fachportal wird vom Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen gefördert und von der Koordinierungsstelle FGZ beim Institut für soziale Arbeit e. V. verantwortet. 

Mehr Informationen zu Familiengrundschulzentren (FGZ) in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf dem FGZ-Fachportal unter www.familiengrundschulzentren.nrw.

Förderrichtlinie Familiengrundschulzentren

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie 2026 - 2029 wird die Förderung der Standorte von Familiengrundschulzentren fortgesetzt, die bereits in den Vorjahren antragsberechtigt waren und eine Förderung erhalten haben. Möglich ist eine Antragstellung zur weiteren Förderung der Standorte ab sofort. 

Darüber hinaus ist ab sofort erstmals auch im Rahmen des Startchancen-Programms eine Antragsstellung für neu einzurichtende Familiengrundschulzentren möglich.

Die Förderrichtlinie für das Schuljahr 2025/2026 finden Sie weiterhin hier.

 

Fragen & Antworten zur Förderrichtlinie

Familiengrundschulzentren - ein Projekt der Ruhr-Konferenz

Die Familienzentren an Grundschulen sind ein Projekt der Ruhr-Konferenz.

Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. 

Logo mit dem Schriftzug "Ruhr-Konferent. Menschen machen Metropole."

Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen  Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.