Startchancen-Programm: Chancenbudget Kultur eröffnet Räume für kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung kann Potenziale heben und neue Erfahrungen ermöglichen. Das neue Chancenbudget Kultur sichert nun auch für Schulen im Startchancen-Programm die kulturelle Teilhabe.
[Schule NRW 04-26]
Dass kulturelle Bildung Potenziale zutage fördern kann, die sonst verborgen blieben, ist eine Erfahrung, die viele Lehrkräfte machen, die ihre Schülerinnen und Schüler einmal in anderen Kontexten wahrnehmen als denen ihrer Fächer. Nicht selten entwickeln Kinder und Jugendliche auf der Theaterbühne, im Kunstprojekt oder der Band Fähigkeiten, die sie selbst überraschen und die nicht erwartete Energien freisetzen. Erfahrungen dieser Art ermöglichen Teilhabe, geben Rückenwind für das Selbstbewusstsein und für Lernprozesse – gute Bedingungen für eine anregende Lernkultur.
Das neue Chancenbudget Kultur eröffnet Schulen im Startchancen-Programm eine besondere Möglichkeit, junge Menschen nachhaltig zu stärken und kulturelle Teilhabe sicherzustellen. Schulen erhalten zur Finanzierung von Angeboten kultureller Bildung ein zusätzliches Budget, das auf Basis der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt wird. Diese zusätzlichen Finanzmittel können ab dem Schuljahr 2026/2027 für Maßnahmen kultureller Bildung genutzt werden.
Stärkung sozial-emotionaler Kompetenzen
Kulturelle Bildung wird auf diese Weise gezielt zur Gestaltung einer anregungsreichen und stärkenden Schulkultur genutzt. Viele Initiativen der vergangenen Jahre haben gezeigt: Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur kann sich positiv auf die Entwicklung der Persönlichkeit junger Menschen auswirken und Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre sozial-emotionalen Kompetenzen auszubauen. In Projekten kultureller Bildung entdecken Schülerinnen und Schüler neue Ausdrucksformen, arbeiten kooperativ zusammen und erleben Selbstwirksamkeit. Das Chancenbudget Kultur leistet in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsstärkung und unterstützt gleichzeitig die Öffnung einer Schule in den Sozialraum.
Breite Einsatzmöglichkeiten
Mit dem Chancenbudget Kultur kann vieles finanziert werden: Neben Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren oder Honoraren für Künstlerinnen und Künstler sind auch Fahrtkosten sowie Verbrauchsmittel zur Durchführung von Projekten förderfähig. Schulen eröffnen sich daher vielfältige Möglichkeiten, ihre Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihre Schulkultur weiterzuentwickeln.
Das Chancenbudget Kultur setzt genau dort an, wo im Schulalltag häufig Mittel fehlen: Beim Besuch einer Ausstellung in der benachbarten Stadt, bei der Durchführung eines Musikworkshops in der Schule oder bei der Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, im Unterricht oder außerhalb. Es ist sowohl für Exkursionen zu Kulturorten nutzbar (z.B. zu Bühnen, Museen, Bibliotheken, Kinos) als auch für künstlerische Kooperationsprojekte an der Schule. Die geplanten Maßnahmen können – angebunden an Kernlehrpläne und Schulcurriculum – im Unterricht durchgeführt werden oder außerunterrichtlich bzw. im Ganztag stattfinden. Gefördert werden Projekte in allen künstlerischen Sparten aller Schulformen der Primar- und Sekundarstufe I sowie in Bildungsgängen zur vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung an Berufskollegs.
Startchancen-Schulen können selbst Schwerpunkte setzen und Maßnahmen gestalten, die die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler ansprechen, zum Profil der Schule passen und den Schulentwicklungsprozess unterstützen. Die in dieser Form konzipierten Maßnahmen sollten nicht nur curricular angebunden, sondern auch unterrichtlich vor- und nachbereitet werden – dies ist ein ganz wesentlicher Faktor für ihre Wirksamkeit.
Für die Schulen und ihre Träger ist darüber hinaus wichtig: Das Chancenbudget Kultur erfordert kein kompliziertes Beantragungsverfahren, sondern wird den Startchancen-Schulen als fachbezogene Pauschale über ihren Schulträger bereitgestellt. Nach Abschluss des Schuljahres ist der zweckgemäße Einsatz der Mittel durch den Schulträger mit einer rechtsverbindlichen Bestätigung nachzuweisen. Näheres regeln die Nebenbestimmungen des entsprechenden Bescheides.
Nachhaltige Kooperationen stärken schulische Entwicklungsprozesse
Eine langfristige Wirkung kann vor allem dann erzielt werden, wenn die Angebote gut in den schulischen Alltag und die Schulentwicklung eingebettet sind. Startchancen-Schulen können hier also kulturelle Bildung als weitere Facette für ihre Schulentwicklung nutzen. Ganz besonders profitieren Schulen in ihren Entwicklungsprozessen von dauerhaften Partnerschaften, z.B. mit außerschulischen Akteuren der Kultur wie Theaterpädagoginnen und -pädagogen, Musikerinnen und Musikern sowie Kunst- und Kulturschaffenden der unterschiedlichsten künstlerischen Sparten. Diese bringen durch ihre künstlerischen Zugänge weitere Perspektiven in den schulischen Alltag ein und unterstützen Schulen bei der Förderung kreativer Problemlösefähigkeit und bei der Stärkung der Teamarbeit.
„Kulturelle Bildung fördert Kreativität, Innovation, kritisches Denken und den Respekt für kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt.“
(Deutsche UNESCO-Kommission)
Bei der Konzeption und Ausgestaltung ihrer Maßnahmen stehen Schulen mehrere Unterstützungsangebote zur Verfügung: Vertiefende Informationen zum Chancenbudget Kultur sind bereits jetzt in digitaler Form im Bildungsportal abrufbar. Darüber hinaus bietet eine digitale Veranstaltung für Startchancen-Schulen am 5. Mai 2026 Ansatzpunkte und Beispiele für die Nutzung des Chancenbudget Kultur und eröffnet einen Raum zur Klärung offener Fragen. Nähere Informationen erhalten die Startchancen-Schulen durch ihre Einladung zur Veranstaltung. Darüber hinaus bietet die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ Beratung zum Chancenbudget Kultur an. Interessierte können sich bei Fragen an Dirk Stute wenden unter: stute[at]kulturellebildung-nrw.de (stute[at]kulturellebildung-nrw[dot]de)
Autorin: Michaela Günther, Ministerium für Schule und Bildung NRW
Anwendungsbeispiel: „Was bedeutet Respekt für mich? – Ein Filmprojekt“
- Kooperation mit einer Filmemacherin oder einem Filmemacher oder einem regionalen Medienzentrum
- Schülerinnen und Schüler entwickeln kurze Filmclips zu Themen wie Toleranz, Vielfalt und persönliche Grenzen
- Förderung von Medienkompetenz, Ausdrucksfähigkeit, Empathie und Teamarbeit
- Die Filme werden im Stadtteilzentrum oder in der Aula präsentiert, mit anschließender Diskussionsrunde über Respekt und Zusammenleben
- Stärkung der Fähigkeit, eigene Werte sichtbar zu machen und unterschiedliche Perspektiven zu verstehen
Das Chancenbudget Kultur kann für das Honorar des Filmemachers/der Filmemacherin, für Materialien (Requisiten, Kulissen), Fahrtkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Ausleihe zusätzlicher Veranstaltungstechnik verwendet werden.
Anwendungsbeispiel Theater: Gefühle in Szene gesetzt – Theaterprojekt zu Freundschaft und Konflikt
- Ein Theaterpädagoge/eine Theaterpädagogin erarbeitet mit Schülerinnen und Schülern eigene Szenen zu Themen wie Ausgrenzung, Streit, Versöhnung, Zusammenhalt
- Förderung emotionaler Intelligenz, Ausdrucksfähigkeit, Sprachkompetenz, Stärkung des Klassenklimas
- Aufführung vor Parallelklassen und Eltern, ggf. in einem Theater
Das Chancenbudget Kultur kann für Honorare des Theaterpädagogen/der Theaterpädagogin sowie für Materialien (Kostüme, Requisiten, Bühnenbild), für Fahrtkosten und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
Weiterführende Literatur: Theater in Schule und Jugendarbeit. Informationen für Kooperationen. Remscheid 2012, 69 S. (merkheft.03, Schriftenreihe der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW”) https://www.kulturellebildung-nrw.de/wp-content/uploads/2023/09/merkheft_03.pdf